Damit jedes Kind seine Gaben und Fähigkeiten entfalten kann, setzt sich die Diakonie für gute Bildung für alle ein. Das sind die wichtigsten Begriffe beim Thema Bildung von Kindern und Jugendlichen und Inklusion.

Elementarbildung

Gute Bildung von Anfang an!  Das ist eine zentrale Forderung der Diakonie im Bildungsbereich. Wir erklären die zentralen Begriffe für die Bildung und Betreuung der 0–6-Jährigen.

Gute Bildung von Anfang an ist eine zentrale Forderung der Diakonie.  

Elementarpädagogische Einrichtungen sind die ersten Bildungseinrichtungen im Leben eines Kindes. Dazu zählen „alle institutionellen Formen der Bildung und Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt“: 

  • Krippen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr (oft auch Krabbelstube, Krabbelgruppe oder Kleinkindgruppe genannt) 
  • Kindergartengruppen für Kinder von etwa drei bis sechs Jahren 
  • sogenannte Familiengruppen, das sind Gruppen für Kinder von etwa einem bis sechs Jahren 

Oft sprechen wir auch von „vorschulischer“ Bildung.  

Quelle:  
Charlotte Bühler Institut: Bundesländerübergreifender BildungsRahmenPlan für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich. 2009.
https://www.charlotte-buehler-institut.at/wp-content/pdf-files/Bundesl%C3%A4nder%C3%BCbergreifender%20BildungsRahmenPlan%20f%C3%BCr%20elementare%20Bildungseinrichtungen%20in%20%C3%96sterreich.pdf 

In Österreich fällt die Elementarbildung in die Kompetenzen der Bundesländer. Das bedeutet, dass die Bundesländer die Rahmenbedingungen für Kinderkrippen und Kindergärten definieren. Auch für die Finanzierung der Elementarbildung sind sie verantwortlich. In der Praxis bedeutet dies, dass es in Österreich sehr unterschiedliche Bedingungen in der Elementarbildung gibt: von Raumgröße (von 2,5 bis 10m2 pro Kind) über Gruppengröße und Betreuungsschlüssel bis hin zur Qualität. 

Quelle: 
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung: Elementarpädagogik. https://www.bmbwf.gv.at/Themen/ep.html    

Die frühkindliche und vorschulische Bildung ist sehr wichtig für den späteren Bildungserfolg. In einer Studie des University College London konnte gezeigt werden, dass qualitätsvolle Elementarbildung eindeutig langfristige, positive Auswirkungen auf spätere schulische Leistungen hat. Dies konnte unabhängig von Geschlecht, Erstsprache und sozialer Herkunft gezeigt werden. 

Darum betonen wir, dass es sich in Kinderkrippen und Kindergärten um die ersten Bildungseinrichtungen handelt. Gleichzeitig ist es wichtig festzuhalten, dass in der Elementarbildung das Spiel „die wichtigste Form des selbstbestimmten, lustbetonten Lernens“ ist. 

Auch finanziell lässt sich zeigen, dass sich frühkindliche Bildung langfristig bezahlt macht. Für die Altersgruppe der 3–6-Jährigen gilt ein so genannter Return on Investment von 7 zu 1. Das bedeutet, dass jeder Euro, der in frühkindliche Bildung investiert wird, siebenfach zurückkommt.

Elementarbildung zahlt sich aus! / © Diakonie

Quelle: 
Charlotte Bühler Institut: Bundesländerübergreifender BildungsRahmenPlan für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich. 2009. 
https://www.charlotte-buehler-institut.at/wp-content/pdf-files/Bundesl%C3%A4nder%C3%BCbergreifender%20BildungsRahmenPlan%20f%C3%BCr%20elementare%20Bildungseinrichtungen%20in%20%C3%96sterreich.pdf 

Vorschulische Bildung bezeichnet jene Bildung, die vor Beginn der Schule geschieht, also zum Beispiel in elementarpädagogischen Einrichtungen wie Kinderkrippen und Kindergärten.

Der Betreuungsschlüssel bezeichnet, wie viele Kinder in einer Gruppe von einer Fachkraft begleitet werden. Dies wird oft auch als „Pädagog:in-Kind-Schlüssel“ bezeichnet. Die Diakonie fordert für die Elementarbildung dringend eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels. Denn die Gruppengröße und Anzahl der Fachkräfte spielen in der Qualität eine entscheidende Rolle. 

Österreich hat laut internationalen Qualitätsstandards Aufholbedarf was Gruppengröße und Betreuungsschlüssel anbelangt. Bei Kindern von null bis zwei Jahren (ISCED 01) kommen in Österreich auf eine Fachkraft neun Kinder. Für Kinder ab drei Jahren kommen auf eine Fachkraft 14 Kinder. Für Kinder unter drei Jahren wäre ein Betreuungsschlüssel von 3:1 und von Kindern zwischen drei und fünf Jahren von höchstens 8:1 in Fachkreisen empfohlen. 

Der Betreuungsschlüssel ist zentral für die Qualität in elementaren Bildungseinrichtungen. Denn um Kindern gerecht zu werden und ihre Entwicklung bestmöglich zu fördern, brauchen Pädagog:innen gute Arbeitsbedingungen: sie brauchen mehr Zeit für jedes Kind, mehr Zeit für Vorbereitung, mehr Möglichkeiten zur Inklusion von Kindern mit Behinderungen. 

Quelle:  
Charlotte Bühler Institut: Bundesländerübergreifender BildungsRahmenPlan für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich. 2009. 
https://www.charlotte-buehler-institut.at/wp-content/pdf-files/Bundesl%C3%A4nder%C3%BCbergreifender%20BildungsRahmenPlan%20f%C3%BCr%20elementare%20Bildungseinrichtungen%20in%20%C3%96sterreich.pdf 
OECD: Education at a Glance. 2020. https://www.oecd-ilibrary.org/education/education-at-a-glance-2020_69096873-en 

Kinder mit Behinderungen können im Alter von null bis sechs Jahren verschiedene Arten von elementaren Bildungseinrichtungen besuchen: 

  • allgemeine Kindergartengruppen, 
  • heilpädagogische Sonderkindergärten oder 
  • Integrationsgruppen 

Integrationsgruppen sind eigene Gruppen in Kindergarten und Kinderkrippe. Dort werden Kinder mit Behinderungen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut. Die Kinderanzahl pro Gruppe ist niedriger als in regulären Kindergartengruppen. Im Durchschnitt werden vier Kinder mit Behinderungen mit 16 Kindern ohne Behinderungen betreut. Dieser integrative Besuch liefert einen wichtigen Beitrag gegen Ausgrenzung und Diskriminierung.  

Heilpädagogische Gruppen sind Kindergruppen, in denen vor allem Kinder mit schweren Behinderungen gefördert und begleitet werden. 

Leider stellen integrative Gruppen noch immer die Ausnahme in Österreich dar. Nicht für alle Kinder mit Behinderungen ist es möglich, einen Kindergarten zu besuchen, denn es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen integrativen Platz im Kindergarten.  

Dies wird von der Diakonie seit langem kritisiert. Nähere Informationen dazu - Recht auf inklusive Bildung.

Quelle:  
OEAD: Das österreichische Bildungssystem: Kindergarten. https://www.bildungssystem.at/kindergarten/kindergarten 
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort: Inklusion von Kindern mit Behinderungen – Kindergarten. 2021. 
https://www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_mit_behinderungen/kindheit_und_behinderung/Seite.1220600.html   

Allgemeines

Allgemeine Begriffe, die im Bildungsbereich mit Schwerpunkt Schule verwendet werden, erklären wir im folgenden Abschnitt.

„Hilf mir es selbst zu tun!“ ist wohl der bekannteste Satz von Maria Montessori (1870–1952) und der Grundsatz, nach dem in Montessori-Einrichtungen gearbeitet wird. Begonnen hat Montessori ihre Arbeit mit Kindern mit Behinderungen. Ihr frühpädagogisches Handlungskonzept ist daher auch im Inklusionsbereich weit verbreitet und findet nicht nur in elementaren Bildungseinrichtungen Verwendung, sondern auch in Schulen bis hin zur 12. Schulstufe. 

Montessori ging davon aus, dass Kinder „sensible Phasen“ durchleben. Speziell dafür entwickelte sie Materialien, mit denen Kinder ihrem eigenen Tempo, Interesse und Entwicklungsstand entsprechend lernen können. Zentral ist die „vorbereitete Umgebung“. Damit ist eine Lernumgebung gemeint, die speziell auf die Bedürfnisse und Interessen des Kindes ausgerichtet ist. Sie soll dem Entwicklungsstand des Kindes entsprechen und dieses motivieren und ansprechen. Die Freiarbeit ist im Handlungskonzept von Montessori grundlegend. Dazu gehören: 

  • die freie Wahl der Arbeit 
  • die freie Wahl der Sozialform 
  • die freie Wahl des Arbeitsplatzes 
  • die freie Wahl der Zeit 

In zahlreichen Kindergärten und Schulen der Diakonie wird nach den Ansätzen von Maria Montessori gearbeitet.
Mehr Informationen zu unseren Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.

Quelle: 
Berger, Manfred: Die Anfänge der Montessori-Pädagogik in Deutschland. 2021 
https://www.nifbe.de/component/themensammlung?view=item&id=688:die-anfaenge-der-montessori-paedagogik-in-deutschland   
Böhm, Winfried: Maria Montessori. Einführung mit zentralen Texten. Boston: BRILL; 2019    

Österreich ist eines der wenigen Länder, in denen es noch die Halbtagsschule gibt, die um die Mittagszeit endet. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, die in halbtägig geführte Schulen gehen, können nach Schulschluss in städtischen oder privaten Horten betreut werden. Ein Hort ist eine außerschulische Nachmittagsbetreuung, die in einer eigenständigen pädagogischen Einrichtung außerhalb der Schule stattfindet. Dort gibt es begleitete Lernzeit und Freizeitangebote. 

Die ganztägig geführte Schulform (GTS) kann in allen allgemeinbildenden Pflichtschulen, also Volksschule, Sonderschule, Mittelschule, Polytechnische Schule, und in der Unterstufe der AHS eingeführt werden. 

Ganztägig geführte Schulen werden unterschieden in (1) Ganztagsschulen in getrennter Form und (2) Ganztagsschulen in verschränkter Form. 

  1. In der Ganztagsschule in getrennter Form findet am Vormittag Unterricht statt und am Nachmittag besteht das Angebot für eine Nachmittagsbetreuung. Hier kann frei entschieden werden, ob die Betreuung am Nachmittag tageweise oder an allen Schultagen in Anspruch genommen wird. Oft wird diese Form der Nachmittagsbetreuung auch „offene Form“, schulische Tagesbetreuung oder offene Tagesbetreuung genannt. 
  2. In Ganztagsschulen in der verschränkten Form wechseln Unterrichts-, Lern- und Freizeiteinheiten einander den ganzen Tag ab. Diese Lern- und Freizeiteinheiten sind in den Schultag integriert. Hier gibt es also nicht die Möglichkeit, nur tageweise an den Stunden am Nachmittag teilzunehmen. 

Wenn eine Privatschule das Öffentlichkeitsrecht hat, kann sie öffentlich anerkannte Zeugnisse ausstellen. Diese Zeugnisse sind jenen Zeugnissen, die in öffentlichen Schulen ausgestellt werden, gleichgestellt. Die meisten Schulen der Diakonie haben Öffentlichkeitsrecht. Bei anderen gibt es bestehende stabile Kooperationen mit Schulen, an denen die Prüfungen am Ende des Schuljahres abgelegt werden können. 

Wenn eine Privatschule kein Öffentlichkeitsrecht hat, können Schüler:innen trotzdem ein öffentlich anerkanntes Zeugnis erhalten. Dafür müssen sie am Ende des Schuljahres eine sogenannte „Externistenprüfung“ machen. Diese Prüfung kann abgelegt werden 

  • an einer öffentlichen Schule oder  
  • an einer Privatschule, die das Öffentlichkeitsrecht hat. 

Statutschulen sind Privatschulen, die keiner öffentlichen Schulart entsprechen. Das heißt, dass zum Beispiel der Lehrplan, der Aufbau der Schule oder der Abschluss sich von einer öffentlich-rechtlichen Schulart unterscheiden.  

Eine Statutschule braucht ein eigenes Schulkonzept, ein „Schulstatut“. Darin ist die Ausgestaltung der Schule dargelegt. Das Schulstatut muss von den Behörden genehmigt werden und die Statutschule muss vom Staat vorgegebene Bildungsziele erreichen. 

Beispiele für Statutschulen sind:

  • Musikschulen wie die Johann Sebastian Bach Musikschule in Wien 
  • IFIT-Schule (Inklusive FIT Schule) 
  • Erlebnisschule des Evangelischen Schulwerks A.B. Wien  
  • Schule für Sozialbetreuungsberufe des Diakoniewerk Salzburg 
  • de La Tour Schulen Sonnenhaus Leibnitz 
  • de La Tour Schule OK Graz 
  • de La Tour Schule Seiersberg, Sekundarstufe 

Allgemeinbildende Pflichtschulen (APS) sind jene Schulen, die Kinder und Jugendliche von der ersten bis zur neunten Schulstufe besuchen. In der Regel sind die Schüler:innen dabei 6-15 Jahre alt. Die Schularten, die zu den allgemeinbildenden Pflichtschulen gehören, sind: 

  • Volksschule 
  • Hauptschule 
  • Neue Mittelschule 
  • Polytechnische Schule 
  • Sonderschule 

In Österreich gibt es die Unterrichtspflicht, die nach neun Jahren endet. Nach neun Jahren können Schüler:innen, wenn sie jede Schulstufe positiv absolviert haben, den Pflichtschulabschluss erlangen.  

Statt eine Schule zu besuchen, die zu den allgemeinbildenden Pflichtschulen gehört, können  

  • ab der 5. Schulstufe auch die Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule (AHS) 
  • oder eine Statutschule in der entsprechenden Schulstufe 

besucht werden. 

Inklusion und Bildung

Wir erklären die wichtigsten Begriffe zum Thema Inklusion und Bildung. Für die Diakonie ist klar: Es ist normal, dass es Kinder mit Behinderungen gibt. Und eine Schule ohne Kinder mit Behinderungen ist keine normale Schule.

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Sie bekräftigt die allgemeinen Menschenrechte auch für Menschen mit Behinderungen. Außerdem enthält sie zahlreiche Regelungen, die auf die spezifische Situation von Menschen mit Behinderungen abgestimmt sind. 

Der Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt das Recht behinderter Menschen auf Bildung. In Österreich ist die UN-Behindertenrechtskonvention seit 2008 in Kraft. Sie muss also bei der Gesetzgebung und der Vollziehung berücksichtigt werden. 

Laut Artikel 24 der Konvention „gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen“. Entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention steht Österreich also in der Pflicht, Menschen mit Behinderungen vom Kindergarten bis hin zur Universität und dem lebenslangen Lernen Bildung zu ermöglichen. Doch der Weg dahin ist für das österreichische Bildungssystem noch weit. 

Denn in Österreich gilt beispielsweise das verpflichtende Kindergartenjahr nicht für Kinder mit Behinderungen. Nach der Pflichtschule endet der gesetzliche Anspruch auf Schulbildung von Jugendlichen mit Behinderungen. Darum setzt sich die Diakonie dafür ein, dass das Recht auf inklusive Bildung tatsächlich auf allen Ebenen umgesetzt wird.  

Es gibt die UN-Behindertenrechtskonvention zum Nachlesen in zwei Versionen, eine davon in Leichter Lesen:  

Quellen: 
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. UN-Konvention. 2011 
https://www.behindertenarbeit.at/wp-content/uploads/UN-Behindertenrechtskonvention-LL.pdf      
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: UN-Behindertenrechtskonvention. https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=19    

Inklusion bedeutet, dass keine Person ausgeschlossen wird. Jeder Mensch wird akzeptiert und kann gleichberechtigt und selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben – ganz unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Bildung oder eventuellen Behinderungen. 

Im Bildungsbereich gibt es den Ansatz der inklusiven Pädagogik. Im Zentrum steht, dass es normal ist, dass Kinder unterschiedlich sind. Inklusiver Unterricht stellt das einzelne Kind mit seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten, seinem individuellen Tempo und Lernstil ins Zentrum. Dieser pädagogische Ansatz kommt allen Kindern zugute, unabhängig davon, ob sie Behinderungen haben oder nicht. Denn alle Kinder lernen gemeinsam und werden individuell gefördert.

Es ist normal, dass Kinder unterschiedlich sind. Inklusiver Unterricht stellt das einzelne Kind mit seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten, seinem individuellen Tempo und Lernstil ins Zentrum. / © Diakonie

Die inklusive Bildung, die inklusive Pädagogik greift zurück auf andere pädagogische Theorien und Praxen, wie zum Beispiel Sonder- und Heilpädagogik, Migrationspädagogik, Genderpädagogik oder Begabungspädagogik. Sie lehnt jedoch diese Etikettierung und Klassifizierung ab. Ziel ist eine „strukturelle Veränderung der regulären Institutionen“. 

Sonder- und Heilpädagogik fokussiert dabei auf die Unterscheidung Behinderung/Nichtbehinderung und fragt nach den Barrieren, denen Kinder mit Behinderungen begegnen und wie diese abgebaut werden können. 

Quelle: 
Pädagogische Hochschule: Inklusive Bildung und Sonderpädagogik.  
https://ph-ooe.at/ph-ooe/fachbereiche/bildungswissenschaften/inklusive-bildung-und-sonderpaedagogik.html   
Schöb, Andrea: Definition Inklusion. 2013  http://www.inklusion-schule.info/inklusion/definition-inklusion.html

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist 2008 in Österreich in Kraft getreten. Seitdem ist Österreich verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen einzuführen. Tatsächlich ist Österreich aber noch weit entfernt davon, Inklusion von der Kinderkrippe bis zur Universität und dem lebenslangen Lernen als Standard umzusetzen. Mehr dazu

Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) können aktuell in Österreich entweder eine Sonderschule oder in integrativer Form die Regelschule besuchen.  

Die Sonderschule umfasst neun Schulstufen, das letzte Jahr dient der Berufsvorbereitung.  

Auf Wunsch kann ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch zwölf Jahre die Sonderschule besuchen. Dazu sind die Zustimmung der Schulbehörde und die Einwilligung des Schulerhalters notwendig. 

Wenn die Entscheidung auf die integrative Form fällt, können Kinder oder Jugendliche mit Behinderungen Volksschulen, Mittelschulen, die AHS-Unterstufe, Polytechnische Schulen oder einjährige Haushaltsschulen besuchen.  

Nach Ende der Pflichtschule fehlt die gesetzliche Grundlage für inklusive Bildung von Schüler:innen mit und ohne Behinderungen. Wenn ein längerer Schulbesuch (bis zu maximal zwölf Jahren) gewünscht ist, ist das nicht einfach so möglich. Es fehlt das Angebot und es braucht die Zustimmung der Schulbehörde und die Einwilligung des Schulerhalters. 

Das einzige inklusive Oberstufenrealgymnasium in Österreich betreibt die Diakonie in Salzburg. Nur hier können Jugendliche mit Behinderungen auch nach der 9. Schulstufe weiter die Schule, nämlich eine AHS, besuchen. Sie folgen hier einem speziell auf sie zugeschnittenen Lehrplan und können nach der 11. Schulstufe mit einem Pflichtschulabschluss abschließen. 

Quelle: 
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung: Sonderschule und inklusiver Unterricht. https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulsystem/sa/sp.html   

Wenn ein Kind dem Unterricht nicht folgen kann, dann muss festgestellt werden, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt. Wichtig ist festzuhalten, dass nicht jede Beeinträchtigung einen sonderpädagogischen Förderbedarf zur Folge hat. Bevor ein sonderpädagogischer Förderbedarf erteilt wird, müssen alle anderen Fördermöglichkeiten voll ausgeschöpft sein. 

Ein sonderpädagogischer Förderbedarf kann festgestellt werden, wenn ein:e Schüler:in  

  • eine körperliche, geistige und/oder psychische Beeinträchtigung oder eine Beeinträchtigung der Sinne hat, 
  • die Beeinträchtigung nicht nur vorübergehend ist, 
  • dem Unterricht in der Pflichtschule (Volksschule, Mittelschule oder Polytechnischen Schule) nicht folgen kann 
  • und nicht vom Schulbesuch befreit ist. 

Beantragt werden kann der sonderpädagogische Förderbedarf durch 

  • die Eltern/Erziehungsberechtigten 
  • die:den Schulleiter:in 
  • die Schulbehörde 

Teilleistungsschwächen, wie zum Beispiel eine Leseschwäche (Legasthenie) oder Rechenschwäche (Dyskalkulie), sind kein Grund für die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs. Auch wenn keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorhanden sind, um dem Unterricht zu folgen, ist das kein Grund für einen sonderpädagogischen Förderbedarf. 

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, die sonderpädagogischen Förderbedarf haben, brauchen teilweise Assistenzleistungen, um die Schule zu besuchen.  

Schulassistenzen helfen zum Beispiel Schüler:innen mit: 

  • Mehrfachbehinderungen 
  • cerebralen Bewegungsstörungen 
  • Hör- und Sehbehinderungen 
  • Morbus Down 
  • Lernbehinderungen 
  • Entwicklungsverzögerung 
  • Autismusspektrumstörung 
  • ADS/ADHS 
  • sozialen Schwierigkeiten 

Die Aufgaben von Assistent:innen für Schüler:innen können sehr unterschiedlich sein: 

  • pflegerische Tätigkeiten, wie Unterstützung beim An- und Auskleiden, Hilfe beim Essen 
  • Unterstützung beim Lösen schulischer Aufgaben in Absprache mit den zuständigen Lehrer:innen 
  • persönliche Assistenz für Schüler:innen in höheren Schulen, damit sie möglichst selbstbestimmt leben können  

In Oberösterreich gibt es das am dichtesten ausgebaute Netz an professionellen Schulassistent:innen. Rund 450 Assistent:innen begleiten hier Schüler:innen und ermöglichen dadurch einen Schritt in Richtung eines inklusiven Bildungssystems. 

Die Finanzierung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Zudem wird die Verantwortung für die Bereitstellung und Bezahlung von Assistenzstunden oft zwischen Bund und Ländern hin- und hergeschoben.  

In einem Bericht des Rechnungshofes wurde 2015 darauf hingewiesen, dass die momentane Handhabe „insbesondere bei Übergängen von einer auf eine andere Schulart zur Problemen führen“ kann. Seitdem hat sich österreichweit keine grundlegende Verbesserung ergeben. Darum setzt sich die Diakonie aktiv dafür ein, dass Schulassistenz österreichweit umgesetzt wird. Denn alle Kinder, die Unterstützung brauchen, sollen diese bekommen!

Chancengerechtigkeit im Bildungsbereich

Gute Bildung von Anfang an! Das ist eine zentrale Forderung der Diakonie im Bildungsbereich. Wir erklären wichtige Begriffe, die mit gerechten Bildungschancen zu tun haben.

Anstelle von „Brennpunktschulen“ sagen wir benachteiligte Schulstandorte. Der Begriff „Brennpunktschule“ leitet sich vom „sozialen Brennpunkt“ ab und meint ein Gebiet, in dem besonders viele Menschen leben, die strukturelle Benachteiligung erfahren. Dazu gehören zum Beispiel Armut und Arbeitslosigkeit. Mit dem Begriff werden Schulen bezeichnet, die in sozial segregierten Stadtteilen sind. Statt den Mangel an Ressourcen an diesen Schulen als Problem zu thematisieren, stellt der Begriff die Schule selbst als Problem dar. Es wird suggeriert, dass die Lage dort explosiv bzw. brandgefährlich sei.

Der Begriff Sozialraum hat seinen Ursprung in der Stadtsoziologie und in der Pädagogik. Damit ist der Lebensraum, die Lebenswelt, die Umgebung, in der das soziale Handeln einer Person stattfindet, gemeint. Einfach könnte man auch sagen, die Nachbarschaft – allerdings weiter gedacht. 

Der Sozialraum ist nämlich kein tatsächlich abgegrenzter geografischer Bereich wie Bezirk. Beim Sozialraum handelt es sich um einen sozial konstruierten Raum. Das heißt, es geht um die Umgebung, die durch das soziale Handeln der Menschen seine Grenzen erfährt. Zum Sozialraum gehören all jene Orte, die „für mein Leben mit anderen wichtig“ sind. Dies können also auch Orte sein, die weiter auseinander liegen.  

Die Orientierung am Sozialraum ist in der Sozialen Arbeit ein wichtiges Konzept. Es geht darum, die Lebensbedingungen von Personen in einem Sozialraum zu verbessern. Die einzelnen Personen werden dabei aktiviert und gestärkt. Und es geht darum, die Lebenswelt von Personen so zu gestalten, dass sie zu den begleiteten Personen passen und Teilhabe möglich wird. Zentral sind dafür Kooperationen und Vernetzung zwischen Organisationen und Einrichtungen, die im jeweiligen Sozialraum Dienste anbieten oder wichtig für die betreffenden Personen sind. 

Quelle: 
ÖGUT – Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik: Anwendungsfeld Sozialraum-Analyse. https://partizipation.at/anwendungsfelder/umwelt-und-nachhaltige-entwicklung/sozialraum-analyse/ 
Universität Weimar: Was ist Sozialraum? 
https://www.uni-weimar.de/de/architektur-und-urbanistik/professuren/stadtforschung/projekte/abgeschlossene-projekte/sozialraumanalyse/sozialraum/   

Bildungsarmut ist ein Begriff, der jene Armut beschreibt, die mit einem fehlenden Bildungsabschluss oder einem niedrigen Bildungsabschluss zusammenhängt. Bildungsarmut bedeutet, dass ein „definiertes Bildungsminimum“ nicht erreicht wird. Sie kann sich dabei auf das Fehlen von Abschlüssen (Zertifikatsarmut) oder den nicht geglückten Erwerb von Kompetenzen (Kompetenzarmut) beziehen. 

Der Begriff Armut bezieht sich dabei nicht darauf, dass Personen mit geringem formalen Bildungsniveau oft auch von finanzieller Armut betroffen sind. Bildungsarmut meint die geringe Anerkennung und begrenzten Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit niedrigem/keinem Bildungsabschluss in einer Gesellschaft, in der die „Fähigkeiten nach Bildungsabschlüssen bewertet und in Abhängigkeit davon Entwicklungschancen“ und finanzielle Abgeltung verteilt sind. Personen, die von Bildungsarmut betroffen sind, haben zum Beispiel schlechtere Beschäftigungs- und Karrierechancen und sind häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen: 2016 lag die Arbeitslosenquote von geringqualifizierten jungen Erwachsenen (20–24 Jahre) fast bei 25 %, während sie für Personen mit Maturaabschluss (Sekundarstufe II) „nur“ 10 % betrug. 

1. Bildungsarmut definiert als das Fehlen von Bildungsabschlüssen 

Hier gibt es europaweit regelmäßige Erhebungen in der „Labor Force Survey“. Dabei wird der Anteil der Jugendlichen im Alter von 18 bis 24 Jahren berechnet, die keinen zusätzlichen Abschluss zur Pflichtschule haben und sich gleichzeitig auch nicht in Ausbildung befinden. Laut EU-2020-Strategie soll dieser Wert auf unter 10 % fallen. In Österreich gelingt dies seit 2009 und es liegt damit unter dem Mittelwert der EU-Mitgliedsstaaten. Die Daten basieren auf Umfragedaten einer relativ kleinen Stichprobe und sind daher fehleranfälliger und lassen sich nicht im Detail auf andere soziodemografische Merkmale untersuchen (z.B. Geschlecht und Migrationshintergrund). 

Wenn man sich jedoch die Zahl der frühen Bildungsabbrecher:innen (FABA) ansieht, erhält man detailliertere Zahlen, die zeigen, dass Bildungsarmut in Österreich doch ein grundlegenderes Problem darstellt. Die FABA-Quote wird für Jugendlichen zwischen 15 und 24 berechnet und beträgt für Österreich 12,7 % im Jahr 2015.  Sieht man sich die Zahlen im Detail an, ist der Anteil der frühen Bildungsabbrecher:innen bei den Männern mit 14,3 % höher als bei den Frauen (11 %). Bei Personen mit Migrationshintergrund wird das Ausmaß der Bildungsarmut noch einmal deutlicher: Unter Personen mit Migrationshintergrund gibt es 30,7 % Bildungsabbrecher:innen. Bei den Personen ohne Migrationshintergrund sind „nur“ 9,2 % Bildungsabbrecher:innen. 

Quelle: 
Bruneforth/Weber/Bacher: Chancengleichheit und garantiertes Bildungsminimum in Österreich. Nationaler Bildungsbericht Österreich 2012. Band 2. Fokussierte Analysen bildungspolitischer Schwerpunktthemen (pp.187-226) Publisher: LeykamEditors: B. Herzog-Punzenberger.   

Steiner, Mario (2019) Bildungsarmut Jugendlicher - Ein in Österreich unterschätzter Problembereich. In: Niederer, Elisabeth and Jäger, Norbert, (eds.) Bildungsbenachteiligung. Positionen, Kontexte und Perspektiven. Klagenfurter Beiträge zur Bildungsforschung und Entwicklung (2). Innsbruck: Studienverlag, pp. 78-89.   

2. Bildungsarmut definiert als das Fehlen von Kompetenzen 

Wichtige Daten, um die Bildungsarmut anhand von Kompetenzen zu messen, liefert die PISA-Kompetenzerhebung. PISA ist ein OECD-Programm, das die Kompetenzen von 15-Jährigen erhebt, zum Beispiel in Lesen und Mathematik. Zu den Risikoschüler:innen werden dann jene gezählt, die mit 15 nicht sinnerfassend lesen können.  

In der PISA-Studie für 2015 wurde erhoben, dass 22,5 % der Schüler:innen nicht sinnerfassend lesen konnten.

Quelle: 
OECD (2016): PISA 2015 Ergebnisse, Exzellenz und Chancengerechtigkeit in der Bildung. Band 1, Paris: W. Bertelsmann Verlag.   

Mit der sozialen Herkunft wird die „soziale Schicht der Eltern“ bezeichnet. Diese kann unterschiedlich erfasst werden, zum Beispiel mit dem Bildungsstand, Beruf oder Einkommen. Die Herkunft zählt zu den askriptiven Merkmalen, was so viel bedeutet wie „zugeschriebene“ Merkmale. Dazu zählen auch: Geschlecht, Religion, Wohnort, Migrationshintergrund oder Bildung/Beruf/Einkommen der Eltern.  

Quelle: 
Bruneforth/Weber/Bacher: Chancengleichheit und garantiertes Bildungsminimum in Österreich. Nationaler Bildungsbericht Österreich 2012. Band 2. Fokussierte Analysen bildungspolitischer Schwerpunktthemen (pp.187-226) Publisher: LeykamEditors: B. Herzog-Punzenberger

Bildungsungleichheit bedeutet, dass der Bildungserfolg von der (sozialen) Herkunft eines Menschen beeinflusst wird. 

Quelle: 
Bruneforth/Weber/Bacher: Chancengleichheit und garantiertes Bildungsminimum in Österreich. Nationaler Bildungsbericht Österreich 2012. Band 2. Fokussierte Analysen bildungspolitischer Schwerpunktthemen (pp.187-226) Publisher: LeykamEditors: B. Herzog-Punzenberger 

Schulsozialarbeiter:innen sind Teil jener Berufsgruppen, die Schulen „bei der Bewältigung von psychologischen, gesundheitlichen und sozialen Herausforderungen“ unterstützen. Sie können zum Beispiel anbieten: 

  • Gewalt- und Drogenprävention 
  • jugendbezogene Berufsbildung 
  • Unterstützung bei emotionalen Problemen und sozialen Verhaltensproblemen 
  • Konfliktbearbeitung 
  • Schulabsentismus 

Dabei richtet sich Schulsozialarbeit an alle Gruppen, die in der Schule vereint sind: 

  • Schüler:innen 
  • Eltern 
  • Lehrer:innen 

Dort bieten Schulsozialarbeiter:innen niederschwellig ihre Unterstützung an, sind Vernetzungsstelle und leisten Präventionsarbeit. 

Quelle: 
Würfl, Christine/Schörner, Barbara: Schulsozialarbeit als Profession Analyse des Professionalisierungsgrades der österreichischen Schulsozialarbeit. Zwischenbericht. 31.10.2017.   
Bruneforth/Weber/Bacher: Chancengleichheit und garantiertes Bildungsminimum in Österreich. Nationaler Bildungsbericht Österreich 2012. Band 2. Fokussierte Analysen bildungspolitischer Schwerpunktthemen (pp.187-226) Publisher: LeykamEditors: B. Herzog-Punzenberger.   
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung: Schulsozialarbeit in Österreich:  
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/psus/schulsozialarbeit.html   

Chancengerechtigkeit oder Chancengleichheit in der Bildung bedeutet, dass Merkmale, die zugeschrieben werden, sogenannte „askriptive Merkmale“, die Chancen im Bildungsweg nicht beeinflussen dürfen. Zu askriptiven Merkmalen zählen zum Beispiel: Alter, Nationalität, Herkunft, Geschlecht. Bruneforth/Weber/Bacher (2012) definieren Bildungsungleichheiten damit, dass Bildungserfolg von der „(sozialen) Herkunft“ abhängt. 

In der österreichischen Bundesverfassung ist Chancengleichheit im Bildungssystem als Ziel festgeschrieben. Tatsächlich spielt die soziale Herkunft von Kindern immer noch eine entscheidende Rolle für ihren Bildungsweg.
Nähere Informationen - Gute Bildung für alle/Chancenindex

Denn Menschen in unserer Gesellschaft haben nicht alle die gleichen Startbedingungen. Manche Kinder wachsen in Familien mit wenig Zeit auf, in denen die Eltern stark damit beschäftigt sind, genug für das tägliche Leben zu verdienen. Andere können ihren Kindern schon von klein auf viel Aufmerksamkeit und Förderung zukommen lassen. Ein Mangel an Ressourcen, seien es materielle Ressourcen oder Zugang zu Möglichkeiten, schließt Kinder schon von Anfang an aus und schränkt ihre Entfaltung ein.   

Der Diakonie ist Chancengerechtigkeit in jedem gesellschaftlichen Teilbereich und vor allem auch in der Bildung ein großes Anliegen. Daher arbeitet die Diakonie daran: 

  • Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Kindern ermöglicht, ihre Gaben zu entfalten  
  • Barrieren abzubauen, sodass alle an den Möglichkeiten, die unsere Gesellschaft bietet, teilhaben können  

Quelle: 
Schnell, Philipp/Schüchner, Vucko: Schulischen Herausforderungen entgegenwirken. WISO / 42. Jg. (2019), Nr. 1   
Bruneforth/Weber/Bacher: Chancengleichheit und garantiertes Bildungsminimum in Österreich. Nationaler Bildungsbericht Österreich 2012. Band 2. Fokussierte Analysen bildungspolitischer Schwerpunktthemen (pp.187-226) Publisher: LeykamEditors: B. Herzog-Punzenberger.