Hospizkultur und Palliative Care stehen für eine möglichst hohe Lebensqualität bis zuletzt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu diesen Bereichen.
Hospizbegleitung und Palliative Care umfasst die ganzheitliche Betreuung und Begleitung von Menschen mit schweren Erkrankungen, wenn eine Heilung nicht mehr möglich ist. Dazu gehört die meist ehrenamtliche Hospizbegleitung ebenso wie Palliativmedizin, Palliativpflege und psychosozial-spirituelle Betreuung. Betreut werden nicht nur die Erkrankten, sondern auch deren An- und Zugehörige.
Ziel der Betreuung und Behandlung ist nicht mehr Lebensverlängerung, sondern, die Lebensqualität bestmöglich zu erhalten. Hospiz und Palliative Care lindert Schmerzen und andere belastende Symptome und fördert die gemeinsame Entscheidungsfindungen von Kranken, Betreuungsteam und An- und Zugehörigen.
Die Hospizbewegung ist in Österreich Ende der 1970er aus Initiativen von engagierten Ehrenamtlichen entstanden. Auch heute werden Hospizangebote noch zum überwiegenden Teil von ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen abgedeckt. Eine wichtige Aufgabe von ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen ist auch die Trauerbegleitung. In der Palliativversorgung sind vorwiegend hauptamtliche Mitarbeiter:innen in der medizinischen Betreuung und der Pflege tätig.
80 bis 90 Prozent der Personen mit Bedarf an Hospiz- und Palliativleistungen werden ausschließlich in der Grundversorgung (also in Krankenhäusern, Langzeitpflegeeinrichtungen, Arztpraxen oder durch mobile Dienste) versorgt. Bei 10 bis 20 Prozent handelt es sich um komplexere Situationen, die neben den Angeboten der Grundversorgung spezialisierte Hospiz- und Palliativangebote erfordern.
Die spezialisierte Hospiz- und Palliativversorgung erfolgt durch unterstützende Angebote (Palliativkonsiliardienste, mobile Palliativteams und Hospizteams) sowie in (teil-)stationären Angeboten (Palliativstationen, stationäre Hospize, Tageshospize). Die Verfügbarkeit der Angebote unterscheidet sich nach Bundesländern stark. Eine aktuelle Liste aller Einrichtungen und Dienste findet sich auf der Website des Dachverbands Hospiz.
Hospiz- und Palliative Care findet in der „Grundversorgung“ in Krankenhäusern, Einrichtungen der Langzeitpflege und zuhause (durch Hausärztinnen und -ärzte und mobile Teams) statt. Der Dachverband Hospiz hat zwei Projektformen entwickelt, um in der Betreuung zuhause das Wissen und die passenden Prozesse für die gute Begleitung rund um die letzte Lebensphase zu fördern:
- Hospizkultur und Palliative Care in Alten und Pflegeheimen (HPCPH) für den Langzeitbereich
- Hospizkultur und Palliative Care in der mobilen Pflege und Betreuung zu Hause (HPC Mobil)
Genauere Infos zu den Projekten finden Sie hier.
Hospizteams setzen sich aus ehrenamtlichen Hospizbegleiter:innen und zumindest einer hauptamtlichen Koordinationsperson zusammen. Sie begleiten die Sterbenden und ihre Familien in der Zeit vor dem Tod, bereiten auf den Abschied vor und spenden Trost. Nach dem Tod unterstützen sie die Hinterbliebenen bei der Trauerarbeit.
Kosten: Leistungen von Hospizteams sind in der Regel kostenlos.
Der Schwerpunkt der Betreuung in stationären Hospizen liegt auf palliativer Pflege und psychosozialer Betreuung. Die Aufnahme in ein stationäres Hospiz erfolgt meist erst in späten Krankheitsphasen.
Kosten: Für stationäre Hospize lässt sich keine österreichweite Aussage zu den Kosten treffen.
Viele Menschen wünschen sich in vertrauter Umgebung zu sterben – sei dies zu Hause oder im Alten- und Pflegeheim. Mobile Palliativteams unterstützen die Betreuungsteams vor Ort und ermöglichen den Palliativpatient:innen, so lange wie möglich im gewohnten Umfeld zu bleiben. Auch Krankenhausaufenthalte können reduziert werden.
Kosten: In der Regel ist die Inanspruchnahme von mobilen Palliativteams kostenlos. Jedoch gibt es zwischen den Bundesländern unterschiedliche Regelungen.
Palliativkonsiliardienste sind multiprofessionelle Teams, die Mitarbeiter:innen in Krankenhäusern bei der Behandlung von Palliativpatient:innen unterstützen. Sie beraten zu Schmerztherapie und Symptomkontrolle und unterstützen auch in pflegerischen Fragen.
Sie stellen außerdem sicher, dass Patient:innen nach der Entlassung die richtige Versorgung bekommen.
Kosten: Bei der Inanspruchnahme eines Palliativkonsiliardienstes entstehen für die Patient:innen keine Kosten.
Tageshospize sind Angebote für Personen, die zum überwiegenden Teil noch im gewohnten Umfeld betreut werden können. Neben Beratungs- und Betreuungsleistungen spielen verschiedene Aktivitäten zur Tagesgestaltung eine zentrale Rolle.
Kosten: Für die Betreuung im Tageshospiz werden in der Regel nur geringe Unkostenbeiträge eingehoben.
Palliativstationen sind Stationen oder Einheiten innerhalb eines Krankenhauses, die sich um die Versorgung von Palliativpatient:innen in besonders komplexen Situationen kümmern. Das Hauptaugenmerk liegt auf Schmerztherapie und Symptomlinderung.
Kosten: Der Tagsatz für die Betreuung auf der Palliativstation entspricht dem eines regulären Krankenhausaufenthalts.
Selbstbestimmung bis ans Lebensende: Patientenverfügung, Vorsorgedialog und Vorsorgevollmacht
In der letzten Phase unseres Lebens oder in gesundheitlichen Krisensituationen kann es passieren, dass wir unseren Willen nicht mehr äußern können oder nicht mehr allein entscheidungsfähig sind. Verschiedene Vorsorgeinstrumente ermöglichen auch dann die Berücksichtigung des eigenen Willens.
Eine Patientenverfügung ist eine Erklärung, mit der zukünftige medizinische Behandlungen und Maßnahmen abgelehnt werden für den Fall, dass Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind.
In einer Patientenverfügung können einzelne oder mehrere medizinische Maßnahmen abgelehnt werden. Diese müssen konkret benannt werden.
Beispiele für Maßnahmen, die abgelehnt werden können, sind:
- Operationen
- Medikamente
- Künstliche Ernährung
- Beatmung
- Reanimation
- Verabreichung von Blutkonserven
Die Grundversorgung mit Nahrung und Flüssigkeit ist Teil der Pflege und kann deshalb nicht mit Patientenverfügung abgelehnt werden (sehr wohl aber medizinische Maßnahmen wir das Legen von Ernährungssonden).
Behandlungswünsche (etwa zur Schmerzlinderung) können aufgenommen werden, sind aber nicht bindend. Jede Behandlung muss medizinisch indiziert, möglich und erlaubt sein.
Weiterführende Informationen, auch in leichter Sprache: https://www.hospiz.at/publikationen/patientenverfuegung/
Auskunftsseite des Sozialministeriums: Patientenverfügung
Eine medizinische Maßnahme darf nicht gegen den Willen der Patient:innen durchgeführt werden. Ärztinnen und Ärzte müssen also die Zustimmung zu Behandlungen bei den Patient:innen einholen.
Bei manchen Erkrankungen oder in akuten Gesundheitskrisen können Patient:innen ihren Willen aber womöglich nicht (mehr) äußern – zum Beispiel, weil sie nicht bei Bewusstsein sind. Dann müssen Ärztinnen und Ärzte den „mutmaßlichen Willen“ herausfinden. Dies wird durch eine Patientenverfügung wesentlich erleichtert.
Solange Sie selbständig entscheiden können, gelten Ihre aktuellen Willensäußerungen – auch wenn diese z.B. vom Inhalt der Patientenverfügung abweichen.
Eine gute Information über die Möglichkeiten der Patientenverfügung und Überlegungen, was man gerne regeln möchte, sollte am Beginn des Prozesses stehen. Idealerweise finden auch Gespräche mit nahen Angehörigen dazu statt. Zur Information empfiehlt sich die Broschüre des Dachverbands Hospiz.
Ärztliches Aufklärungsgespräch: Der nächste Schritt ist ein umfassendes Gepräch mit einem Arzt oder einer Ärztin. Dieses Gespräch ist kostenpflichtig, es gibt aber auch Stellen, die solche Gespräche kostenlos anbieten, z.B. Patientenanwälte oder Patientenombudsstellen.
Option: Beglaubigung durch Rechtsanwält:innen oder Notar:innen
Jede schriftliche Patientenverfügung ist laut Gesetz vom Behandlungsteam zu nutzen, um Ihren Willen zu ermitteln. Wenn Sie möchten, dass die Ablehnung gewisser Maßnahmen auch rechtlich bindend ist, muss eine Verbindliche Patientenverfügung vor einer rechtskundigen Person errichtet werden. Die Verbindlichkeit bleibt 8 Jahre gültig und kann in ein Patient:innenverfügungsregister eingetragen werden. (Bei nicht verbindlich gestalteten Verfügungen empfiehlt sich das Mitführen einer Infokarte, wo die Verfügung zu finden ist).
Eine Abänderung der Patientenverfügung ist jederzeit möglich.
Der Vorsorgedialog ist ein Instrument zur Planung der letzten Lebensphase. Rechtlich ist er einer Patientenverfügung gleichgestellt. Er ist ein von manchen Einrichtungen angebotenes Format für Bewohner:innen von Alters- und Pflegeheimen oder Menschen mit Pflegebedarf zu Hause.
Der Vorsorgedialog ist der Rahmen, in dem eine Person mit Pflegebedarf über die individuellen Vorstellungen für die letzte Lebensphase sprechen kann. Themen, die behandelt werden, sind zum Beispiel Wünsche für die zukünftige Pflege und Betreuung. Auf Wunsch können auch konkrete medizinische Fragen geklärt werden.
Der Vorsorgedialog kann Elemente einer Patientenverfügung enthalten, geht aber darüber hinaus, weil er auch positiv formulierte Wünsche für die pflegerische und psychosoziale Betreuung abdeckt.
Der Dialog ist ein strukturiertes Gespräch in der Gruppe. Jedenfalls anwesend sind neben der Person mit Pflegebedarf auch ein Arzt/eine Ärztin und eine oder mehrere Pflegeperson/-en. Auch Angehörige und andere Vertrauenspersonen können teilnehmen. Das Ergebnis des Gesprächs wird dokumentiert und abgelegt, um später auf die Informationen zurückgreifen zu können.
Kosten: Es entstehen keine Kosten für die Klient:innen.
Mit einer Vorsorgevollmacht erteilt man einer anderen Person die Ermächtigung, Entscheidungen im eigenen Namen zu treffen, wenn man selber nicht mehr entscheidungsfähig ist. In der Regel werden nahestehende Personen mit der Vollmacht betraut. Grundsätzlich kann aber jeder volljährigen Person eine Vollmacht erteilt werden.
Für welche Wirkungsbereiche die Vorsorgevollmacht in Kraft treten soll, kann individuell geregelt werden:
- Eine Einzelvollmacht regelt die Vertretung in einer bestimmten Angelegenheit, zum Beispiel den Verkauf eines Hauses.
- Eine Gattungsvollmacht ermächtigt zum Abschluss verschiedener Geschäfte einer bestimmten Art, zum Beispiel die Verwaltung von Vermögen.
- Eine Generalvollmacht bevollmächtigt eine Person zum Abschluss aller Geschäfte, die Gegenstand einer Vertretung sein können.
Eine Vollmacht kann auch mehreren Personen erteilt werden. Es dürfen auch mehrere Personen für denselben Bereich zuständig sein.
Bei der Vorsorgevollmacht muss man zwischen der Eintragung und der Registrierung unterscheiden.
Errichtung
In einfachen Fällen kann die Errichtung durch einen Erwachsenenschutzverein erfolgen. Bei Fällen, die besondere Rechtskenntnisse erfordern, bzw. beim Vorliegen von gewissen Vermögenswerten (Liegenschaften, Vermögen im Ausland) muss die Vollmacht von Rechtsanwält:innen oder Notar:innen errichtet werden. Die Errichtung der Vorsorgevollmacht wird im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert.
Eintragung
Damit die Vorsorgevollmacht in Kraft treten kann, muss der Eintritt des Vorsorgefalls eingetragen werden. Dieser tritt ein, wenn die:der Vorsorgevollmachtsersteller:in in dem Bereich, für den die Vollmacht erstellt wurde, nicht mehr entscheidungsfähig ist. Zur Bestätigung braucht es ein ärztliches Attest. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Vorsorgevollmacht wirksam.
Kosten: Die Kosten hängen von der errichtenden Stelle ab. Bei Erwachsenenschutzvereinen gibt es einen geringen Pauschalbetrag (plus Fahrtkosten bei Hausbesuchen) – allerdings können die Wartezeiten lang sein. Bei Rechtsanwält:innen oder Notar:innen wird nach Stunden abgerechnet, diese sind vorab zu erfragen. Der Aufwand hängt von der Komplexität der geregelten Situationen ab. Oft wird die Vollmacht gemeinsam mit einem Testament errichtet.