Die unabhängige Beratung in Salzburg bietet kostenlose Rechtsberatung für geflüchtete Personen und Migrant:innen, ihre Unterstützer:innen sowie (potentielle) Arbeitgeber:innen.
Kostenlose Rechtsberatung
Wir beraten im asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren vor und nach dem Beschwerdeverfahren, im Staatsbürgerschaftsverfahren und zu Arbeitsmöglichkeiten während des Asylverfahrens.
Problem – Lösung – Perspektive: Gemeinsam mit den Klient:innen analysieren wir die Problemlage und erarbeiten eine Lösung. Wir klären sie umfassend über Handlungsmöglichkeiten und deren Konsequenzen und ihre Perspektiven auf. So können Klient:innen eine informierte Entscheidung über die weitere Vorgehensweise treffen.
Wir beraten in Salzburg Stadt und in Bischofshofen, siehe auch unsere Öffnungszeiten.
Für wen wir da sind
- Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund
- Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- Unterstützer:innen
- (potentielle) Arbeitgeber:innen
Wir bieten:
Wir beantworten Fragen rund um das Aufenthalts- und Bleiberecht.
- Aufenthalt nach §55 und §56 AsylG ("Bleiberecht")
- Aufenthaltstitel nach dem NAG
- Beratung zu Duldung
- Aufklärung über das Asylverfahren und Perspektivenabklärung
- Gemeinsame Vor- und Nachbereitung der Einvernahme am Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
- Begleitung zur Einvernahme am BFA
- Verfassen von Stellungsnahmen, Stellen von Beweisanträgen, Vorlegen und Unterstützungen bei der Beschaffung von Beweismitteln
- Erklärung von Bescheiden für die Kinder und Jugendlichen und Erörterung der Konsequenzen
- Beschwerdeführung
- Gemeinsame Vor- und Nachbereitung der Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht
- Begleitung zur Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht
Wir beraten Klient:innen vor und nach ihrer Einvernahme beim BFA und bringen Stellungnahmen ein.
Eine Einvernahme löst bei vielen Sorgen und Ängste aus, weil von ihr abhängt, wie der Antrag beschieden wird. Wir erläutern deshalb, wie diese Interviews ablaufen. Die Vorbereitung betrifft vor allem Einvernahmen vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), aber auch in Aberkennungs- oder Folgeantragsverfahren.
Wir beraten zur Familienzusammenführung nach NAG
Dies beinhaltet den Umstieg nach dem Asylgesetz auf Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz.
Nach negativen Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichts wird Hilfestellung bei der Einbringung von Verfahrenshilfeanträgen an die Höchstgerichte geleistet. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Asylanwält:innen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit man die österreichische Staatsbürgerschaft erhält? Wir beraten Klient:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft erlangen wollen und bringen bei Bedarf Schriftsätze dazu ein.
Wir beraten zu allen Themen betreffend Aufenthalt und Arbeitsmarktzugang.
- Probleme bei der Erlangung des Vertriebenenstatus (auch für Vertriebene aus der Ukraine ohne ukrainische Staatsbürgerschaft)
- Vertriebenenstatus und/oder Asylantrag
- Umstieg von einem Aufenthaltstitel nach dem NAG auf Vertriebenenstatus bzw. umgekehrt
- Probleme bei der Erlangung einer Beschäftigungsbewilligung, Verlängerung, etc.
Bitte um Terminvereinbarung sollten Sie eine Dolmetscher:in benötigen.
Unabhängige Beratung Salzburg
5020 Salzburg
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Cookie EinstellungenÖffnungszeiten Salzburg
Dienstag
09:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag
09:00- 13:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Bischofshofen
Wann: Wir sind jeden 2. und 4. Freitag im Monat für Sie da. Beratung NUR mit Termin.
Wo: Hauptschulstraße 12-14. 5500 Bischofshofen