Die unabhängige Beratung in Salzburg bietet kostenlose Rechtsberatung für geflüchtete Personen und Migrant:innen.

Kostenlose Rechtsberatung

Wir beraten im asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren vor und nach dem Beschwerdeverfahren, vorallem besonders vulnerable Personen.

Problem – Lösung – Perspektive: Gemeinsam mit den Klient:innen analysieren wir die Problemlage und erarbeiten eine Lösung. Wir klären sie umfassend über Handlungsmöglichkeiten und deren Konsequenzen und ihre Perspektiven auf. So können Klient:innen eine informierte Entscheidung über die weitere Vorgehensweise treffen.

Für wen wir da sind

  • Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund
  • Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Wir bieten:

Wir beantworten Fragen rund um das Aufenthalts- und Bleiberecht.

  • Aufenthalt nach §55 und §56 AsylG ("Bleiberecht")
  • Aufenthaltstitel nach dem NAG, nur für besonders vulnerable Personen
  • Aufklärung über das Asylverfahren und Perspektivenabklärung
  • Gemeinsame Vor- und Nachbereitung der Einvernahme am Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
  • Begleitung zur Einvernahme am BFA
  • Verfassen von Stellungsnahmen, Stellen von Beweisanträgen, Vorlegen und Unterstützungen bei der Beschaffung von Beweismitteln
  • Erklärung von Bescheiden für die Kinder und Jugendlichen und Erörterung der Konsequenzen
  • Beschwerdeführung
  • Gemeinsame Vor- und Nachbereitung der Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht
  • Begleitung zur Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht

Wir beraten Klient:innen vor und nach ihrer Einvernahme beim BFA und bringen Stellungnahmen ein.

Eine Einvernahme löst bei vielen Sorgen und Ängste aus, weil von ihr abhängt, wie der Antrag beschieden wird. Wir erläutern deshalb, wie diese Interviews ablaufen. Die Vorbereitung betrifft vor allem Einvernahmen vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), aber auch in Aberkennungs- oder Folgeantragsverfahren. 

Dies beinhaltet den Umstieg nach dem Asylgesetz auf Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. 
 

Nach negativen Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichts wird Hilfestellung bei der Einbringung von Verfahrenshilfeanträgen an die Höchstgerichte geleistet. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Asylanwält:innen.
 

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Unabhängige Beratung Salzburg

Lehenerstraße 26
5020 Salzburg

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