Welttag für Menschenrechte: Kinder sterben an Europas Grenzen
- Pressemitteilung
„Wir sind schockiert von der humanitären Tragödie, die sich derzeit an der polnisch-weißrussischen Grenze ereignet. Es ist ein Gebot der Menschlichkeit, diesen Menschen in Not jetzt sofort zu helfen“, mahnt Diakonie Direktorin Maria Katharina Moser anlässlich des Welttags für Menschenrechte (10. Dezember).
Gemeinsam mit über 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen aus ganz Europa richtet die Diakonie einen dringenden Appell an Polen, Litauen, Lettland und alle anderen EU Staaten, ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten und endlich Hilfsorganisationen zu den seit Wochen im Grenzgebiet festsitzenden Personen zu lassen. Mindestens zehn Personen sind dort bereits ums Leben gekommen.
Geschützt werden müssen Menschen, nicht Grenzen. Menschenrechte und staatliche Souveränität sind kein Widerspruch.
"Natürlich darf ein Staat seine Grenzen kontrollieren. Was er aber nicht darf, ist, Menschen, die an seiner Grenze um Asyl bitten, einfach zurückstoßen. Wer Asyl an der Grenze beantragt, muss einreisen dürfen und ein Asylverfahren bekommen.“ Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) feiert 2021 ihr 70jähriges Bestehen. Die Gründer:innen der GFK wollten sicherstellen, dass Menschen, denen Verfolgung droht, Asyl suchen können und nicht vor verschlossenen Grenzen stehen. Dabei ist Moser zufolge wichtig: Es gibt keine Garantie auf Asyl, aber eine europäische Garantie auf ein faires Asylverfahren.
So darf es nicht weitergehen!
Wir erleben derzeit an mehreren Stellen an den EU Außengrenzen eine nie dagewesene Anzahl an Pushbacks, von illegalen, meist sehr gewaltsamen Zurückweisungen, ohne dass die Geflüchteten Asylanträge stellen könnten.
In Griechenland werden Menschen, die bereits in Sicherheit waren, auf dem Meer ausgesetzt. In Kroatien werden sie gedemütigt, beraubt, oftmals schwer misshandelt und zurück über die bosnische Grenze getrieben. In Ungarn werden Geflüchtete rechtswidrig nach Serbien zurückgeschickt, ohne Möglichkeit einen Asylantrag zu stellen.
Österreich sollte in dieser Situation zwei Dinge tun:
- Für eine begrenze Zahl besonders vulnerabler Menschen, die an den Außengrenzen gestrandet sind, sollte Österreich einen humanitären Korridor eröffnen: Sie würden mit humanitären Visa einreisen, und in Österreich könnte in Ruhe ihr Asylantrag geprüft werden.
- Österreich sollte Haltung zeigen gegenüber Ländern, die mit illegalen Pushbacks die europäischen Grundrechte missachten, und ein Vertragsverletzungsverfahren bei der Europäischen Kommission gegen diese Länder beantragen, damit das Unionsrecht gewahrt bleibt.
Die EU-Staaten müssen in ihrer Reaktion auf die Krise an ihren Außengrenzen ihrer internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen strikt einhalten. „Das europäische Recht beinhaltet alles, was es braucht, um auf diese Situation rechtskonform zu reagieren“, betont Moser, „und dies, ohne dass wehrlose Menschen weiterem Leid ausgesetzt werden. Menschen dürfen nicht zum Spielball machtpolitischer Interessen werden.“
Hier ist die gemeinsame Erklärung des europäischen Flüchtlingsrats, die von über 100 Organisationen mitgetragen wird.
Bald wird es bitter kalt. Helfen Sie uns helfen!
Die Diakonie Katastrophenhilfe hilft durch lokale Partnerorganisationen z.B. in Griechenland geflüchteten Familien mit Decken, Schlafsäcken, Kleidung und Essen. Bitte spenden auch Sie für Schutzsuchende in Not:
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