Die Diakonie fordert die konsequente Umsetzung von inklusiver Bildung in Österreich. Inklusive Bildung zahlt sich aus – und das von der Kinderkrippe bis zur Universität. Denn Verschiedenheit bringt mehr Lernchancen für alle.

Inklusive Bildung ist gute Bildung für alle Kinder!

Alle Kinder verdienen Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die ihre unterschiedlichen Talente fördern. So können sie zu selbstbestimmten und verantwortungsvollen Persönlichkeiten werden.  

Egal wie sie aussehen, welche Sprache sie sprechen oder ob sie Behinderungen haben: Es ist an der Zeit, österreichweit einheitliche und verbesserte Rahmenbedingungen für eine inklusive und gute Bildung für alle Kinder zu schaffen.

Was heißt inklusive Bildung?

  • Es ist normal, dass es Kinder mit Behinderungen gibt, deshalb ist eine Schule ohne Kinder mit Behinderungen keine normale Schule. 
  • Es ist normal, dass es Kinder mit verschiedener sozialer Herkunft gibt – deshalb ist eine Schule ohne Kinder aus ärmeren Elternhäusern keine normale Schule. 
  • Es ist normal, dass Kinder unterschiedlich sind.

Inklusion bedeutet, dass keine Person ausgeschlossen wird. Jeder Mensch wird akzeptiert und kann gleichberechtigt und selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben.  

Inklusiver Unterricht stellt das einzelne Kind mit seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten, seinem individuellen Tempo und Lernstil ins Zentrum. Dieser pädagogische Ansatz kommt allen Kindern zugute, unabhängig davon, ob sie Behinderungen haben oder nicht.

Es ist normal, dass Kinder unterschiedlich sind. Inklusiver Unterricht stellt das einzelne Kind mit seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten, seinem individuellen Tempo und Lernstil ins Zentrum. / © Diakonie

Inklusion bedeutet: gemixt! Es sind einfach alle zusammen im Klassenraum.

Maya, Schülerin in der integrativen Oberstufe des Evangelischen Realgymnasium Donaustadt

Inklusion bedeutet für mich, dass man jeden Menschen, so wie er ist –  egal, ob er eine Beeinträchtigung hat oder nicht – am Weg begleitet und voneinander lernt.

Laura, Pädagogin im Evangelischen Realgymnasium Donaustadt

Inklusion in der Oberstufe

Österreich hat sich mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) also verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem umzusetzen. Tatsächlich ist inklusive Schulbildung in Österreich aber nur bis zum Ende der Pflichtschule gesetzlich verankert.  

Im Anschluss an die Sekundarstufe I wird Schüler:innen mit Behinderungen, wenn überhaupt, nur im Rahmen von Schulversuchen die Möglichkeit gegeben, weiterhin Schulbildung zu genießen.

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Gute Bildung für alle!

Inklusion in der Schule – was heißt das? Und was sind die Unterschiede zwischen Inklusion, Integration und Exklusion? Die Schülerin Maya und die Pädagogin Laura erklären es.
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Handlungsbedarf: Inklusion

Entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention steht Österreich in der Pflicht, Menschen mit Behinderungen vom Kindergarten bis hin zur Universität und dem lebenslangen Lernen Bildung zu ermöglichen. Doch der Weg ist noch weit. 

Raschen Handlungsbedarf sieht die Diakonie bei der Nachmittagsbetreuung von Kindern mit Behinderungen und beim verpflichtenden Kindergartenjahr. Hier stehen wir vor einem Ressourcenproblem: Wenn das verpflichtende Kindergartenjahr auch für Kinder mit Behinderungen gelten soll, müssen in ganz Österreich entsprechend räumlich und personell ausgestattete Kindergartenplätze zur Verfügung stehen. Die Diakonie hält fest: „Hier kann und darf man nicht sparen.“ 

Problematisch ist auch die fehlende gesetzliche Grundlage für inklusive Bildung von Schüler:innen mit und ohne Behinderungen ab der Sekundarstufe II.  

Im Schuljahr 2019/20 besuchten laut Statistik Austria 29.476 Kinder mit kognitiven, körperlichen oder Sinnesbehinderungen eine allgemeinbildende Pflichtschule. Rund 63% von ihnen nahmen am Unterricht im Rahmen einer Integrationsklasse teil, 36% besuchten eine Sonderschule.  

Danach, nämlich mit dem Ende der Pflichtschule, ist Integration oder Inklusion kaum mehr Thema. Gesetzlich ist sie nicht vorgesehen und findet, wenn überhaupt, im Rahmen von Schulversuchen statt. 

UN-Behindertenrechtskonvention 

In Österreich ist die UN-Behindertenrechtskonvention seit 2008 in Kraft. Sie muss bei der Gesetzgebung und der Vollziehung berücksichtigt werden. Laut Artikel 24 der Konvention „gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen“. 

UN-Behindertenrechtskonvention im Volltext

UN-Behindertenrechtskonvention in Leichter Lesen

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