Mit der Kinderschutzrichtlinie stellt die Diakonie sicher, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Einrichtungen der Diakonie in Österreich sichere Orte finden. Orte, an denen sie mit ihren Erfahrungen gehört und respektiert werden, und an denen sie sicher sind vor jeder Art von Gewalt und Missbrauch.
Warum eine Kinderschutzrichtlinie für die Diakonie?
Eine Kinderschutzrichtlinie (oder auch Kinderschutz-Konzept) ist ein Instrument zur Qualitätssicherung für Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
Alle Mitarbeiter:innen der Diakonie wollen mit ihrer Arbeit dazu beitragen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sichere Orte zu bieten, an denen sie mit ihren Erfahrungen und ihrer Lebenswelt gehört und respektiert werden. Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist geprägt von Wertschätzung, Respekt und Vertrauen.
Wir sind uns unserer Vorbildfunktion bewusst und bieten jungen Menschen eine Orientierungshilfe für soziale Werte und Normen.
Eine Kinderschutzrichtlinie wirkt nicht nur nach außen, sondern auch nach innen. Sie schafft Klarheit und bewirkt eine Selbstvergewisserung:
- Wie wollen wir als Mitgliedsorganisationen der Diakonie mit den uns anvertrauten Kindern umgehen?
- Wie wollen wir sie wahrnehmen und ihnen entgegentreten?
- Welche Verhaltensweisen können auf keinen Fall toleriert werden, und was sind die klar formulierten Konsequenzen, wenn es zu Gewalt oder Misshandlung von uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen kommt oder solche durch uns wahrgenommen werden?
In der Arbeit mit Kindern können Fehler passieren – es braucht eine Fehlerkultur
Auch die Grenzen unserer eigenen Handlungsfähigkeit sind uns bewusst und wir sehen, dass insbesondere im Kinderschutz ein transparenter Umgang mit Fehlern wichtig ist.
Die Kinderschutzrichtlinie kann hier einen Beitrag leisten, indem sie eine klare Struktur vorgibt, wie mit Fehlverhalten umgegangen werden kann.
Die Kinderschutzrichtlinie dient einerseits dem Schutz der Kinder und Jugendlichen. Sie schützt aber auch die Mitarbeiter:innen, weil sie klare und transparente Spielregeln festlegt.
Die Kinderschutzrichtlinie der Diakonie Österreich
Die gemeinsame Kinderschutz-Richtlinie ist eine weitreichende Selbstverpflichtung und gilt für alle hauptamtlichen und freiwilligen Mitarbeiter:innen der Diakonie. Im Zentrum stehen Achtsamkeit, Aufmerksamkeit, Respekt und Wertschätzung sowie grenzachtende Kommunikation im täglichen Umgang miteinander. Bei Gewalt und Misshandlungen gibt es klar definierte Verfahrensregeln und Konsequenzen.
Die Diakonie setzt sich für einen wirksamen Schutz vor Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen ein.
Grundprinzipien im Kinderschutz
Die vier Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention sind selbstverständlicher Teil unserer Haltung und leiten unser Handeln:
- Das Recht auf Gleichbehandlung:
Kein Kind darf benachteiligt werden - sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten. - Das Wohl des Kindes hat Vorrang:
Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden. - Das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung:
Jedes Land verpflichtet sich, in größtmöglichem Umfang die Entwicklung der Kinder zu sichern. - Die Achtung vor der Meinung des Kindes:
Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen, respektiert und in Entscheidungen einbezogen werden.
Kinder und Jugendliche in der Diakonie sollen sich ihres Rechtes auf Schutz und Fürsorge bewusst sein. Dafür ist es wichtig, dass Mithilfe von niederschwelligen Materialien wie Plakaten und Videos diese Rechte in kindgerechter Form in den Einrichtungen sichtbar gemacht werden.
Materialien und Infos zum Thema Kinderschutz
Hier gibt’s Info-Materialien wie Plakate und Broschüren zum Kinderschutz in der Diakonie.
Der Kinderschutz bei den Trägern diakonischer Arbeit
Die Kinderschutzrichtlinie der Diakonie Österreich ist eine Rahmen-Richtlinie.
Innerhalb dieses Rahmens können die Träger diakonischer Einrichtungen eigene Kinderschutz-Konzepte erarbeiten. Insbesondere wenn es um organisationsinterne Abläufe bei Krisen oder Auffälligkeiten geht, sind diese in den jeweiligen Richtlinien zum Schutz aller Beteiligten genau festgelegt.