Wie sich der Diakonie Flüchtlingsdienst für die Rechte der ihm anvertrauten Kinder einsetzt.

Kinderschutz und Kinderrechte

Als Diakonie setzen wir uns anwaltschaftlich ein für die Rechte von Kindern: für ihre Würde und Selbstbestimmung, insbesondere auch für die selbstbestimmte Entfaltung sexueller Identität; für Chancengleichheit, insbesondere auch von Kindern und Jugendlichen auf der Flucht und mit Armutserfahrungen; für Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen; für Meinungs- und Religionsfreiheit von Kindern und Jugendlichen. Auch Klimaschutz und Schöpfungsbewahrung verstehen wir als Herausforderung unserer Zeit und des Kinderschutzes, da wir künftigen Generationen eine lebensfähige Umwelt überantworten möchten.

Kinderschutz und Kinderrechte sind auch der Maßstab, den wir an unsere eigene Arbeit im Diakonie Flüchtlingsdienst anlegen. Deswegen erkennen wir unsere besondere historische Verantwortung im Zusammenhang mit (sexueller) Gewalt gegen Kinder durch christliche Organisationen an. Und deswegen überprüfen wir insbesondere dort, wo wir Obsorge oder besondere Fürsorgeverpflichtungen für Kinder und Jugendliche haben, unsere eigene pädagogische Praxis im Lichte der Kinderrechte.

Dort, wo wir im Rahmen unseres Fürsorgeauftrags nolens volens Macht ausüben können, reflektieren wir jede Einflussnahme nach bestem Wissen und Gewissen und anhand menschenrechtlicher Standards. Dem dient auch die vorliegende Kinderschutzrichtlinie der Diakonie.

Ein Kinderschutzkonzept ist in erster Linie ein Instrument zur Qualitätssicherung für Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Sie ist ein zentrales Qualitätsmerkmal gegenüber Eltern und Obsorgeberechtigten, aber auch gegenüber Fördergeber:innen und Partnerorganisationen, mit denen wir als Diakonie zusammenarbeiten.

Eine Kinderschutzrichtlinie wirkt nicht nur nach außen, sondern auch nach innen. Sie schafft Klarheit und bewirkt eine Selbstvergewisserung: Wie wollen wir als Mitgliedsorganisationen der Diakonie mit den uns anvertrauten Kindern umgehen? Wie wollen wir sie wahrnehmen und ihnen entgegentreten? Welche Verhaltensweisen können auf keinen Fall toleriert werden, und was sind die klar formulierten Konsequenzen, wenn es zu Gewalt oder Misshandlung von uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen kommt oder solche durch uns wahrgenommen werden?

Wer mit Kindern arbeitet weiß, dass nicht immer alles glatt läuft, dass viele Emotionen im Spiel sind und es manchmal schwierig ist, sich professionell und adäquat zu verhalten. Dabei passieren auch erfahrenen Mitarbeiter:innen Fehler. Wichtig ist, dass solche Ereignisse thematisiert und aufgearbeitet werden können und nicht unter den Tisch gekehrt werden. Dafür braucht es die Etablierung einer entsprechenden Fehlerkultur. Die Kinderschutzrichtlinie kann hier einen Beitrag leisten, indem sie eine klare Struktur vorgibt, wie mit Fehlverhalten umgegangen werden kann. Sie dient damit nicht nur dem Schutz der Kinder und Jugendlichen, sondern auch dem Schutz der Mitarbeiter:innen, weil sie klare und transparente Spielregeln festlegt.

Die Diakonie, die diakonischen Träger und Einrichtungen setzen sich für einen wirksamen Schutz vor Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen ein und wirken auf Hilfe zur Unterstützung Betroffener hin. Die hauptamtlichen und freiwilligen Mitarbeitenden der Diakonie fühlen sich einer Haltung der Achtsamkeit, der Aufmerksamkeit, des Respekts und der Wertschätzung sowie der grenzachtenden Kommunikation durch Wahrung persönlicher Grenzen gegenüber jedem Mitmenschen verpflichtet.

Die Richtlinie wurde unter Berücksichtigung des terminologischen Leitfadens für den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt von ECPAT verfasst.

Die Erarbeitung und Beschlussfassung dieser Kinderschutzrichtlinie durch den diakonischen Rat ist nicht der Abschluss der gemeinsamen Erstellung eines Dokumentes, sondern der Anfang eines Prozesses, der niemals zu Ende gehen darf. Es ist ein „Living-Paper“, das regelmäßiger Überarbeitung bedarf, weil die Erfahrungen aus den Mitgliedsorganisationen einfließen müssen und das Papier sich weiterentwickeln und den Gegebenheiten anpassen soll.

Unsere Mitarbeiter:innen sowie externe Organisationen in unserem Wirk- und Tätigkeitsbereich oder Privatpersonen, aber auch Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien in Beratungs- oder Betreuungsverhältnissen sind über bestehenden Melde- und Beschwerdemechanismen und damit einhergehende Rechte sowie rechtliche Konsequenzen informiert.

Im Sinne unserer Erfahrungen und Grundsätze ist es uns ein besonderes Anliegen, alle Personen, die direkt oder indirekt an der Umsetzung der Aufgaben und Inhalte der Diakonie Österreich beteiligt sind, für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu sensibilisieren.

Kinderschutz Rahmen-Richtlinie der Diakonie Österreich

Der Diakonie Flüchtlingsdienst als Träger von Einrichtungen für Menschen auf der Flucht wendet die Kinderschutz Rahmen-Richtlinie der Diakonie Österreich in seiner täglichen Arbeit an. Hier sind organisationsinterne Abläufe bei Krisen oder Auffälligkeiten zum Schutz aller Beteiligten genau festgelegt.

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Unsere Kinderschutzrichtlinie

Die Diakonie setzt sich für einen wirksamen Schutz vor Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen ein.

Sie haben Fragen zum Thema Kinderschutz?
Mag.a Susanna Paulweber MA
sie/ihr Kinderschutzbeauftragte Diakonie Flüchtlingsdienst // in Karenz. Karenzvertretung: Veronika Stemberger