Wie sich die Diakonie Bildung für die Rechte der ihr anvertrauten Kinder einsetzt.
Die Diakonie Bildung setzt sich seit ihrer Gründung für einen wirksamen Schutz vor Gewalt und Missbrauch gegenüber Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein. Als Rahmen dafür wurde 2023 in Zusammenarbeit mit Expert:innen eine Kinderschutzrichtlinie erarbeitet und implementiert. Die Einhaltung dieser Richtlinie ist für alle hauptberuflichen und freiwillig engagierten Mitarbeiter:innen der Diakonie Bildung verpflichtend. Es werden darin klar definierte Prozesse, Verfahrensregeln und Konsequenzen im Falle des Verdachts auf Gewalt und Misshandlung aufgezeigt.
Als Diakonie Bildung setzen wir uns anwaltschaftlich für
- die Rechte und Meinungsfreiheit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen,
- für ihre Würde und Selbstbestimmung,
- für die selbstbestimmte Entfaltung ihrer sexueller Identität,
- und für die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ein.
Auch Klimaschutz verstehen wir als Herausforderung unserer Zeit und Teil des Kinderschutzes, da wir künftigen Generationen eine lebensfähige Umwelt überantworten möchten.
Kinderschutz und Kinderrechte sind der Maßstab, den wir an unsere eigene Arbeit in der Diakonie Bildung anlegen wollen. Deswegen überprüfen wir insbesondere dort, wo wir die Obsorge oder besondere Fürsorgeverpflichtungen für Kinder und Jugendliche haben, unsere eigene pädagogische Praxis im Lichte der Kinderrechte.
Wir reflektieren interne Machtstrukturen nach bestem Wissen und Gewissen und anhand menschenrechtlicher Standards. Dem dient auch die vorliegende Kinderschutzrichtlinie der Diakonie Bildung, die auch in jeder Einrichtung bei der Leitung aufliegt.
Ein Kinderschutzkonzept ist in erster Linie ein Instrument zur Qualitätssicherung für Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Sie ist ein zentrales Qualitätsmerkmal gegenüber
- Eltern und Obsorgeberechtigten,
- Fördergeber:innen und
- Partner:innenorganisationen,
mit denen wir als Diakonie Bildung zusammenarbeiten.
Eine Kinderschutzrichtlinie wirkt nicht nur nach außen, sondern auch nach innen. Sie schafft Klarheit und bewirkt eine Selbstvergewisserung:
- Wie wollen wir mit den uns anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen umgehen?
- Wie wollen wir sie wahrnehmen und ihnen entgegentreten?
- Welche Verhaltensweisen können auf keinen Fall toleriert werden?
- Was sind die klar formulierten Konsequenzen, wenn es zu Gewalt an oder Misshandlung von uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen kommt oder solche durch uns wahrgenommen werden?
Die Richtlinie wurde unter Berücksichtigung des terminologischen Leitfadens für den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt von ECPAT verfasst.
Sie gibt eine Struktur vor, wie mit Fehlverhalten umzugehen ist, und dient damit nicht nur dem Schutz der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, sondern auch dem Schutz der Mitarbeiter:innen, weil sie klare und transparente Spielregeln festlegt.
Unsere Mitarbeiter:innen fühlen sich einer Haltung der Achtsamkeit, der Aufmerksamkeit, des Respekts und der Wertschätzung, sowie der grenzachtenden Kommunikation durch Wahrung persönlicher Grenzen gegenüber jedem Mitmenschen verpflichtet.
Die Erarbeitung und Beschlussfassung der Kinderschutzrichtlinie ist nicht der Abschluss der gemeinsamen Erstellung eines Dokumentes, sondern der Anfang eines Prozesses, der niemals endet. Es ist ein „Living-Paper“, das regelmäßiger Überarbeitung bedarf, die auf dem Weg gemachten Erfahrungen müssen einfließen. Die Kinderschutzrichtlinie wird sich stetig weiterentwickeln und den Gegebenheiten anpassen.
Unsere Mitarbeiter:innen, externe Organisationen in unserem Tätigkeitsbereich, Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien in Beratungs- oder Betreuungsverhältnissen der Diakonie Bildung werden über bestehenden Melde- und Beschwerdemechanismen und damit einhergehende Rechte sowie rechtliche Konsequenzen informiert. Es ist uns ein Anliegen, alle Personen in unserem Wirkungsfeld für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu sensibilisieren.
Kinderschutz Rahmen-Richtlinie der Diakonie Österreich
Die Diakonie Bildung als Trägerin diakonischer Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Horte hat dieses Kinderschutz-Konzept auf Basis der Kinderschutz Rahmen-Richtlinie der Diakonie Österreich erarbeitet. Hier sind organisationsinterne Abläufe bei Krisen oder Auffälligkeiten zum Schutz aller Beteiligten genau festgelegt.
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