Sich zum Thema Pflege und den damit verbundenen Angeboten zu informieren, kann kompliziert sein – muss es aber nicht. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Pflege daheim und Unterstützung für pflegende Angehörige 

Zur Unterstützung zuhause gibt es unterschiedliche „mobile“ Dienste.

Diese haben ein breites Spektrum:

  • Begleitung zur aktiven Gestaltung der Freizeit (Spazieren, Gespräche, Spiele)
  • haushaltsbezogene und organisatorische Hilfe (Besorgungen, Reinigung, Termine verwalten)
  • Unterstützung im Alltag etwa bei Körperpflege oder An- und Auskleiden
  • Hauskrankenpflege wie Wundversorgung, Injektionen verabreichen
  • Hospizbegleitung am Ende des Lebens
  • 24h-Betreuung

Außerdem gibt es Angebote, die man auswärts nutzen kann für Abwechslung, Kontakte und Aktivierung, etwa Tageszentren für Senior:innen oder für Menschen mit Demenz.

Wenn das eigene zuhause nicht mehr passend ist (z.B. nicht barrierefrei), kann Betreubares oder Betreutes Wohnen eine Lösung sein. Die speziell ausgestatteten Wohnungen und die organisatorische Begleitung fördern das selbständige Wohnen in den eigenen vier Wänden.

Was Sie genau nutzen können und wie Sie dazu kommen, lässt sich mit Beratung am besten herausfinden. Community Nurses oder Beratungsstellen unterstützen Sie gern.

Finden Sie ein Angebot und Ansprechpartner:innen in Ihrer Nähe

Der überwiegende Teil der Menschen mit Pflegebedarf wird von An- und Zugehörigen betreut. Sie sind mit vielen Herausforderungen konfrontiert – beruflich, sozial, finanziell.

Oft fällt es schwer, Unterstützung anzunehmen. Einerseits, weil die Angebote und die Voraussetzungen nicht immer leicht zu verstehen sind. Aber auch, weil die gepflegte Person vielleicht keine Hilfe will oder man es lieber selber schaffen möchte.

Der wichtigste Schritt zu Entlastung ist Information. Lassen Sie sich ausführlich beraten, am besten zuhause und gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person. Nur gemeinsam kommen Sie zu wirklich entlastenden Lösungen. Community Nurses sind speziell auf solche Gespräche geschult und haben guten Überblick. Auch andere Plegeberater:innen können die passenden Angebote erklären.

Es gibt eine große Anzahl an finanziellen Unterstützungen, vom Pflegegeld, über Ersatzzahlungen während einer Pflegekarenz bis hin zu Zuschüssen für barrierefreie Gestaltung der Wohnung. Auch hier geht es mit Beratung am schnellsten voran.

Kurse für pflegende Angehörige liefern nicht nur hilfreiches Praxiswissen, sondern auch Kontakt zu Menschen in ähnlichen Situationen. Und Berater:innen mit psychologischer Ausbildung können Ihnen helfen, die Belastungen besser zu bewältigen und gute Strategien zu finden.

Hier finden Sie umfangreiche Informationen:

Pflegewegweiser

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Geldleistung, die es in Österreich seit 1993 gibt.  

Mit dem Pflegegeld soll ein Beitrag zu Mehraufwendungen für Pflege und Betreuung geleistet werden.  

Das Ziel ist es, Personen mit Pflegebedarf die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen zu ermöglichen, damit diese ein möglichst selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben führen können. Das Pflegegeld ist im Pflegegeldgesetz geregelt.  

Der Zweck des Pflegegeldes ist die Abgeltung von Mehraufwendungen für Pflege und Betreuung. Da das Pflegegeld eine Geldleistung ist, steht es der Person mit Pflegebedarf grundsätzlich frei, wofür sie das Geld verwendet.  

Für verschiedene Pflege- und Betreuungsangebote muss aber ein Teil des Pflegegelds eingesetzt werden. Für die Bezahlung eines Heimplatzes muss fast das gesamte Pflegegeld verwendet werden – € 46,70 stehen dem:der Bewohner:in als Taschengeld zu. In den meisten Bundesländern muss auch bei der Inanspruchnahme von mobilen Diensten oder teilstationären Angeboten (z. B. Tagesbetreuung) ein Teil des Pflegegeldes eingesetzt werden. Die Höhe obliegt den Bundesländern. 

Pflegegeld ist auf einen längerfristigen Pflegebedarf ausgelegt. Eine Voraussetzung ist deshalb, dass man mindestens für sechs Monate auf Unterstützung angewiesen ist.  

Der Unterstützungsbedarf muss zumindest 65 Stunden im Monat betragen.  

Außerdem muss die Person mit Pflegebedarf ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben (unter gewissen Umständen ist auch ein Bezug im EWR-Raum und der Schweiz möglich).

Für die Beantragung des Pflegegeldes reicht ein formloser Antrag. Für Personen, die eine Pension beziehen, erfolgt dieser beim jeweiligen Pensionsversicherungsträger.  

Berufstätige und mitversicherte Personen sowie Personen, die eine Mindestsicherung beziehen, stellen den Antrag an die PVA.  

Wenn der Antrag bei einer nicht zuständigen Stelle (z. B. bei einer anderen Behörde, einem Gemeindeamt etc.) eingebracht wird, ist dies kein Problem. Das Bundespflegegeldgesetz verpflichtet alle Stellen zur Weiterleitung an den zuständigen Entscheidungsträger.   

Sobald die zuständige Stelle den formlosen Antrag erhalten hat, wird den Betroffenen ein Formular zugeschickt. In diesem Formular wird nach der Ursache des Pflegebedarfs gefragt, außerdem muss angegebenen werden, bei welchen Tätigkeiten Unterstützung erforderlich ist und ob bereits pflegebezogene Leistungen in Anspruch genommen werden.   

Der Pflegebedarf muss durch Ärzt:innen (und in manchen Fällen durch eine diplomierte Pflegekraft) festgestellt werden.  

Wichtig: Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes ist ein neuer Antrag auf Pflegegeld einzubringen.  

In der Regel stellt ein Arzt/eine Ärztin den Pflegebedarfs bei einem Hausbesuch/esuch in der Einrichtung fest. Die Person mit Pflegebedarf kann für den Besuch eine Vertrauensperson hinzuziehen. Bei Personen, die bereits in Einrichtungen leben, werden zusätzlich die Pflege- und Betreuungspersonen zum Pflegebedarf befragt.  

Die Begutachtung erfolgt entlang vordefinierter Zielsetzungen. Es wird überprüft, wie viel Unterstützungsbedarf eine Person in verschiedenen Bereichen hat. Dieser Bedarf wird in monatliche Stunden umgerechnet.  

Basierend auf der Begutachtung entscheidet der zuständige Entscheidungsträger über den Pflegegeldanspruch und die Anspruchshöhe. 

Der Pflegebedarf wird in Stunden pro Monat angegeben. Auf Basis der Stundenanzahl erfolgt eine Zuweisung zu einer der sieben Pflegestufen.

Stufe Pflegebedarf in Stunden pro Monat Betrag in Euro (monatlich, 2022) 

66–95 Stunden 

165,40

2

96–120 Stunden 

305,00 

3

121–160 Stunden 

475,20 

4

161–180 Stunden 

712,70 

5

mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist.

968,10

6

mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist.

1.351,80

7

mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt.

1.776,50

Quelle: BMSGPK (2022) Pflegegeld. Pflegegeld (sozialministerium.at) 

 

 

 

Für Menschen mit dementiellen Erkrankungen gibt es beim Pflegegeld eine pauschale Erschwerniszulage. Mit 1. Jänner 2023 wird dies von 25 auf 45 Stunden monatlich erhöht. von 45 Stunden pro Monat. Bei manchen Pflegegeldbezieher:innen führt die Erschwerniszulage für Demenz zum Aufrücken um eine Pflegegeldstufe.

Die Erschwerniszulage für Demenz wird mit einem höheren Pflegeaufwand begründet.  In der Pflege von Menschen mit dementiellen Erkrankungen ist es zum Beispiel besonders wichtig, die Person mit Pflegebedarf möglichst viele Handlungen selbst durchführen zu lassen, um die Selbständigkeit zu erhalten und die Autonomie zu fördern. Dies braucht aber natürlich mehr Zeit.