Mit einer Testamentsspende können Sie die Zukunft von anderen nachhaltig positiv beeinflussen. Weil Gutes über das eigene Leben hinaus weiterwächst.
Ihr letzter Wille schenkt Zukunft
Mit Ihrem Nachlass können Sie nach Ihrem Tod Kindern und Jugendlichen, Menschen in schwierigen Lebenssituationen, Menschen mit Erkrankungen, mit Behinderungen sowie Menschen auf der Flucht und in Katastrophen eine bessere Zukunft schenken. Das Gute daran ist:
- Ihr Erbe gibt Zuversicht und ermöglicht Menschen eine zweite Chance.
- Ihr Wunsch zählt und Sie bleiben in schöner Erinnerung.
- Wir erfüllen Ihren letzten Willen in Vertraulichkeit und mit Sorgfalt.
- Sie helfen uns dabei, Menschen zu begleiten, damit ihre Gaben wachsen können.
- Wir kümmern uns diskret und respektvoll um alle nötigen Angelegenheiten.
- Ihre Unterstützung ist steuerfrei.
Sie interessieren sich für eine Testamentsspende?
Lesen sie weiterführende Informationen rund um das Thema Nachlassregelung und Testamentsspenden in unserem Ratgeber.
Sie möchten unseren Ratgeber zur Nachlassregelung gerne zuhause lesen?
Schreiben Sie uns bitte Ihren Namen und Ihre Adresse an testamente@diakonie.at oder rufen Sie uns an unter +43 46 33 23 03 323. Wir senden Ihnen den Ratgeber gerne zu.
Wenn ich wüsste, dass morgen die Welt unterginge, würde ich heute noch ein Bäumchen pflanzen.
Die Regelung des eigenen Nachlasses ist kein einfaches Thema. Wir freuen uns, wenn wir Sie in Ihren Überlegungen und Wünschen unterstützen können. Als nichtjuristische Organisation können und dürfen wir allerdings keine rechtliche Beratung leisten. Für eine individuelle Beratung in rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an eine:n Notar:in.
Hier finden Sie hilfreiche Links:
Das ist natürlich möglich. Die Diakonie hat immer wieder geerbte Liegenschaften entsprechend anpassen und verwenden können. Wenn das nicht möglich ist, werden die vererbten Gegenstände sachverständig begutachtet und zu einem angemessenen Preis verkauft. Der Erlös fließt in unsere Arbeit für und mit Menschen.
Eine letztwillige Verfügung ist eine private Angelegenheit, dennoch wissen wir natürlich gerne, wer unsere Unterstützer:innen sind. Wenn Sie uns davon in Kenntnis setzen, können wir Sie regelmäßig über unsere Tätigkeit informieren und Ihr Engagement würdigen.
- Sie möchten allen Menschen ein Leben in Fülle ermöglichen. Die Diakonie begleitet Menschen dabei, ihre Gaben wachsen zu lassen.
- Weil Sie die soziale Arbeit der Diakonie, die sich an christlichen Werten orientiert, unterstützen möchten.
- Weil Testamentsspenden der Diakonie eine langfristige Unterstützung von benachteiligten Menschen ermöglichen.
- Weil Ihre Unterstützung an die Diakonie außerdem steuerfrei ist und wir Träger des Spendengütesiegels sind.
Erbe:Erbin
Der:die Erbe:Erbin erwirbt die gesamte Verlassenschaft oder eine bestimmte Quote (z.B. die Hälfte) der Verlassenschaft.
Gesetzliche Erbfolge
Wird kein Testament gemacht, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Verlassenschaft
Die Verlassenschaft beinhaltet das Vermögen des:der Verstorbenen vom Zeitpunkt seines Todes bis zur Übernahme des Vermögens durch die Erb:innen.
Vermächtnis oder Legat
Der:die Verstorbene kann nicht nur einen Erbteil, sondern auch einzelne Vermögensbestandteile wie zum Beispiel eine Uhr, ein Auto, ein Sparbuch oder einen bestimmten Geldbetrag vererben. Das nennt man Vermächtnis oder Legat.
Vermächtnisnehmer:in oder Legatar:in
Das ist jene Person, die ein Vermächtnis bzw. Legat erhalten soll.
Pflichtberechtigte:r
Nach österreichischem Recht kann jede:r über sein:ihr Vermögen frei verfügen. Der:die Verstorbene muss aber bestimmten nahen Verwandten einen Teil des Vermögens zukommen lassen. Wenn der:die Verstorbene das nicht macht, haben diese nach dem Gesetz das Recht, von den Erb:innen die Zahlung eines entsprechenden Anteils am Wert der Verlassenschaft zu verlangen. Der:die Pflichtteilsberechtigte hat nur eine Geldforderung gegenüber der Verlassenschaft bzw. den Erb:innen.
Testamentsrechner
Der kostenlose Testamentsrechner informiert Sie über die gesetzliche Erbfolge und über den Anteil Ihres Vermögens, über den Sie bei Errichtung eines Testaments unter Berücksichtigung der Pflichtteile frei verfügen können.