Wir suchen dringend Wohnraum für kriegsvertriebene Menschen aus der Ukraine!

Wohnraum für Geflüchtete in Wien

Der Krieg in der Ukraine treibt immer mehr Menschen in die Flucht. Auch in Österreich kommen Vertriebene an und brauchen Unterstützung. Der Diakonie Flüchtlingsdienst wurde von der Stadt Wien als zentrale Anlaufstelle zur Unterstützung für geflüchtete Ukrainer:innen auf Suche nach Wohnraum beauftragt.

  • Wenn Sie über leerstehenden Wohnraum in Wien (Wohnung, WG-Zimmer) verfügen und diesen mittelfristig (= ab mehreren Monaten) für aus der Ukraine geflüchtete Personen zur Verfügung stellen möchte, dann melden Sie sich bitte bei uns. Bitte füllen Sie vorrangig das untenstehende Formular aus. Alternativ können Sie uns auch über wohnraumspende-ukraine@diakonie.at oder unter +43 1 343 91 91 kontaktieren.

Über dieses Formular können Sie uns Ihren freien Wohnraum mitteilen:

Füllen Sie bitte die unten stehenden Felder aus und bestätigen Sie Ihre Eingabe mit dem Button "Absenden". Wir freuen uns über Ihre Bereitschaft zur Wohnraumspende.

Möbliert *
Haustiere erlaubt? *
Das Objekt ist mein Eigentum *
Wir bitten um Verständnis, dass wir nur Wohnraum suchen, der für mindestens 3 Monate vermittelt werden kann.
Ich stelle den Wohnraum kostenlos zur Verfügung
Bitte bestätigen Sie hier unsere Datenschutzbestimmungen *
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Häufige Fragen zur Wohnraumspende

Egal, ob Sie ein E-Mail geschickt oder das Formular verwendet haben: es sollte gleich eine automatische E-Mail Antwort kommen, die bestätigt, dass die Wohnraumspende in unserem Posteingang angekommen ist. Wir melden uns in einem ersten Schritt am Freitag nach dem Eingang der E-Mail telefonisch, um die letzten Details abzuklären und Fragen zu beantworten, und ab dem Moment versuchen wir ein geeignetes Matching zu finden.

Wenn Sie davor schon Kontakt mit uns aufnehmen wollen, rufen Sie uns gerne unter +43 1 343 9191 an:
Montag: 08:30-12:00 und 13:00-16:00 Uhr
Dienstag: 08:30-12:00 und 13:00-16:00 Uhr
Mittwoch: keine telefonische Erreichbarkeit!
Donnerstag: 08:30-12:00 und 13:00-16:00 Uhr
Freitag: 08:30-12:00 Uhr

Am besten für alle Beteiligten ist es, wenn der Wohnraum eigenständig bewohnbar ist und über eine eigene Küche und Bad verfügt. Werden Geflüchtete in der eigenen Wohnung (Wohngemeinschaft, WG) aufgenommen, sollte es ausreichenden Rückzugsraum für alle geben. Die Versorgungssicherheit mit Wasser, Warmwasser, Strom und Heizung muss gegeben sein. Internet wäre wünschenswert.

Wenn Sie ein ganzes Hotel/eine Pension/Zinshaus oder ein anderes leerstehendes Objekt für die Nothilfe zur Verfügung stellen möchten, dann wenden Sie sich bitte an die Koordinierungsstelle der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) unter nachbarschaftsquartier@bbu.gv.at oder https://www.bbu.gv.at

Am besten für einige Monate oder länger, denn aktuell kann niemand sagen, wie lange der Krieg dauert und die Menschen bei uns Zuflucht suchen müssen. Die Geflüchteten brauchen Zeit, anzukommen, sich zu orientieren und nach schrecklichen Erlebnissen zur Ruhe zu kommen. Daher können wir ihnen einen Umzug nach ganz kurzer Dauer, verbunden mit all den damit einhergehenden Unsicherheiten, nicht zumuten.  

Die Diakonie rät, dass zwischen den Unterkunftgeber:innen und den Bewohner:innen eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen wird. Für diese Nutzungsvereinbarung gibt es eine Vorlage, die „Prekariumsvereinbarung“ heißt und die schriftlich festhält, was vereinbart wird.  

Prekariumsverträge sind für kurzfristige unentgeltliche* Benutzungen eines Wohnobjektes oder Wohnraumes und Mietverträge für längerfristige Vermietung. Das heißt, ein Prekariumsvertrag unterliegt nicht den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes und ist jederzeit widerrufbar, und man kann jederzeit zum Monatsletzten kündigen. Ein Prekariumsvertrag muss außerdem nicht versteuert werden.  

*wer einen Prekariumsvertrag abschließt, darf keine Miete verlangen, sondern nur die laufenden Gebrauchskosten (wie Strom und Gas und/oder Betriebskosten). Es ist aber natürlich auch möglich, die Wohnung oder das Zimmer komplett unentgeltlich zu vermieten.  

Wichtig: Jegliche Kostenbeteiligung (auch bei Strom und Gas oder Betriebskosten) sollte im Prekariatsvertrag vermerkt werden, da die Geflüchteten sonst keinen Mietzuschuss von der Stadt Wien erhalten.

Hier muss unterschieden werden zwischen organisierten staatlichen Unterkünften und privaten Unterkünften:

Organisierte Unterkünfte werden meist von Organisationen angemietet (in der Regel ganze Häuser), die selbst die Häuser von den Eigentümer:innen anmieten und dann betreute Unterkünfte für geflüchtete Menschen darin betreiben. Vom Staat erhalten die Organisationen dann einen täglichen Aufwandersatz von € 25 pro untergebrachter Person ("Tagsatz").

Private Unterkünfte: Wenn geflüchtete Menschen privat aufgenommen werden, entsteht ein direktes (Prekariats-)Vertragsverhältnis zwischen Unterkunftgeber:in und Unterkunftnehmer:in. Im Gegensatz zu organisierten Unterkünften bekommen nicht die Unterkunftgeber:innen einen Tagsatz ausgezahlt, sondern die geflüchteten Personen erhalten direkt einen Mietzuschuss. Mit diesem können sie allfällig vereinbarte Zahlungen an Sie als Unterkunftgeber:in bezahlen. Wir vermitteln ausschließlich private Unterkünfte. Als private:r Unterkunftgeber:in bekommen Sie keinen direkten Kostenersatz. Ein „Teuerungsausgleich“ wurde bereits beschlossen. In Wien kann dieser aber noch nicht beantragt werden. (Sobald sich das ändert, stellen wir Ihnen diese Information hier natürlich zur Verfügung.)

Die private Unterbringung sollte im Grunde nur eine vorübergehende Lösung sein. Es gibt gute Gründe dafür, dass Bund und Länder für die Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten verantwortlich sind. Denn: Die Aufnahme von Geflüchteten ist für die Gastgeber:innen weit mehr, als eine WG zu gründen.

Für Menschen, die überlegen, Familien aus der Ukraine bei sich zu Hause aufzunehmen, sind folgende Tipps sehr nützlich:

  • Überlegen Sie, ob Sie diese Verantwortung übernehmen können. Niemand kann gerade sagen, wie lange die Menschen Ihre Hilfe brauchen werden.
  • Ist die räumliche Situation geklärt? Gibt es Rückzugsmöglichkeiten für beide Seiten? Eine freistehende Einliegerwohnung zum Beispiel ist optimal. Wenn es gar keine Rückzugsmöglichkeiten gibt, sollte man sich das Aufnehmen von Geflüchteten sehr gut überlegen.
  • Die Situation kann emotional und psychisch anstrengend werden. Es geht schließlich um Menschen, die vor einem schrecklichen Krieg geflohen sind und mit großer Wahrscheinlichkeit große Sorgen um ihre Angehörigen in der Ukraine haben. Wie gehe ich zum Beispiel damit um, falls jemand nachts weinend aufwacht? Traumatisierungen und psychische Krisen können vorkommen.
  • Suchen Sie sich früh professionelle Unterstützung und Ratschläge. Unsere erfahrene Wohnberater:innen helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie unsere Hotline unter +43 1 343 9191 an:

    Montag: 08:30-12:00 und 13:00-16:00 Uhr
    Dienstag: 08:30-12:00 und 13:00-16:00 Uhr
    Mittwoch: keine telefonische Erreichbarkeit!
    Donnerstag: 08:30-12:00 und 13:00-16:00 Uhr
    Freitag: 08:30-12:00 Uhr

Hotline für Wohnraumspender:innen

Die Erfahrung der letzten Monate hat gezeigt, dass auch private Unterkunftgeber:innen vor spezifische Herausforderungen hinsichtlich finanzieller und rechtlicher Rahmenbedingungen der Unterbringung einerseits, als auch vor spezifische Bedürfnisse der Vertriebenen und des Zusammenlebens andererseits gestellt wurden.

Unter +43 1 343 9191 werden private Unterkunftgeber:innen von erfahrenen Wohnberater:innen bei all ihren Fragen, Anliegen, Sorgen und Bedürfnissen unterstützt und beraten. In besonderen Fällen kann auch Unterstützung vor Ort angeboten werden. Rufen Sie uns an!

+43 1 343 9191

Erreichbarkeit:
Montag: 08:30-12:00 und 13:00-16:00 Uhr
Dienstag: 08:30-12:00 und 13:00-16:00 Uhr
Mittwoch: keine telefonische Erreichbarkeit!
Donnerstag: 08:30-12:00 und 13:00-16:00 Uhr
Freitag: 08:30-12:00 Uhr

Downloads

Prekariumsvertrag Deutsch

Vorlage für einen Prekariumsvertrag zwischen Unterkunftsgeber:innen und Bewohner:innen. Sprache: Deutsch

Prekariumsvertrag Ukrainisch

Vorlage für einen Prekariumsvertrag zwischen Unterkunftsgeber:innen und Bewohner:innen. Sprache: Ukrainisch

Prekariumsvertrag Russisch

Vorlage für einen Prekariumsvertrag zwischen Unterkunftsgeber:innen und Bewohner:innen. Sprache: Russisch

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