Aufnahme

Voraussetzungen für die Aufnahme sind:

  • Wohnsitz des Kindes in Feldkirchner Ortsteilen, welche dem Kindergarten räumlich am nächsten sind und den gesetzlichen Bestimmngen des verpfichtenden Kindergartenbesuchs unterliegen
  • Wohnsitz des Kindes in Feldkirchner Ortsteilen, welche dem Kindergarten räumlich am nächsten sind
  • Beufstätigkeit des Alleinerziehenden Obsorgeberechtigten. Der Berufstätigkeit gleichgestellt ist ein Studium, eine Schul- und berufsausbildung oder bewilligte Maßnahmen zur Wiedereingliederung
  • Beufstätigkeit beider Obsorgeberechtigter. Der Berufstätigkeit gleichgestellt ist ein Studium, eine Schul- und berufsausbildung oder bewilligte Maßnahmen zur Wiedereingliederung
  • bestehend von Geschwisterkinder/ern welche bereits in Feldkirchner Kindergärten aufgenommen ist/sind.
  • Besuch in einer Kindertagesstättengruppe der Einrichtung für bereits mindestens ein Kindergartenjahr durch das betreffende Kind.
  • im Übrigen sind Kinder mit höherem Lebensalter gegenüber Kinder mit niederem Lebensalter vorzuziehen
  • der Anmeldezeitpunkt innerhalb des Einschreibzeitraumes hat keine Auswirkung auf die Vergabe der freien Plätze.

Vorrangig werden Kinder aus St. Ulrich und Haiden im Kindergarten aufgenommen. Die Kinder, die das Pflichtkindergartenjahr erreicht haben, werden als erste nachgereiht.

Wir freuen uns über die Anmeldung Ihres Kindes!

Anmeldung:

Wollen Sie unsere Kleinkindgruppe bzw. unseren Kindergarten kennenlernen? Vereinbaren Sie mit der Kindergartenleitung einen Termin für ein Informationsgespräch.