Das Diakoniewerk ist sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Daher fördern wir transparentes, ethisch und rechtlich korrektes Verhalten in unseren Einrichtungen und im gesamten Unternehmen.
Wir alle tragen Verantwortung
In all unseren Beziehungen mit Mitarbeiter:innen, Kund:innen, Klient:innen, Geschäftspartner:innen und Behörden streben wir durch verantwortungsbewusstes Handeln und Integrität nach den höchsten Standards. Trotz aller Bemühungen kann es zu einem Fehlverhalten kommen, das unsere Integrität in Frage stellt.
Die im Oktober 2019 vom Europäischen Rat angenommene EU-Richtlinie zum „Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (Whistleblower-Richtlinie), verpflichtet unser Unternehmen zukünftig zur Einrichtung interner Meldekanäle (Hinweisgeber:innen Plattform).
Eine wirksame Hinweisgeber:innen Plattform soll den Ruf unseres Unternehmens schützen und finanziellen und rechtlichen Auswirkungen vorbeugen. Es bietet unseren Mitarbeiter:innen und Dritten die Möglichkeit, Verstöße (wie Betrug oder Korruption aber auch sonstige Fehlverhalten) vertraulich zu melden. Das System unterstützt dabei, die Kontrolle über das weitere Vorgehen zu behalten und Hinweisgeber:innen zu schützen.
Umsetzung
Wir wollen sicherstellen, dass Sie Ihre Anliegen frei ansprechen oder Ihre Wahrnehmungen mitteilen können. Egal ob als Einzelperson oder Gruppe. Anliegen und Beschwerden sollten zuerst Ihrer direkten Vorgesetzten oder – unter bestimmten Umständen – Ihrer nächsthöheren Vorgesetzten oder auch dem Betriebsrat gemeldet werden.
Zur Umsetzung der EU-Richtlinie haben wir eine Plattform eingerichtet, auf der Sie Ihre Hinweise zum Verstoß per Formular entweder anonym oder unter Angabe Ihrer Kontaktdaten eingeben und abschicken können. Darüber hinaus ist diese Stelle auch per E-Mail unter hinweisbearbeitung@diakoniewerk.at erreichbar. Ihr Anliegen wird von Personen, die einer gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen, entgegengenommen und bearbeitet.
Folgende Themenbereiche sind vom Gesetzgeber für eine Hinweisgebung vorgesehen:
- Öffentliches Auftragswesen
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Produktsicherheit und -konformität
- Verkehrssicherheit
- Umweltschutz
- Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
- öffentliche Gesundheit
- Verbraucherschutz
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (Korruption)
Wir danken Ihnen für Ihren konstruktiven und gesetzeskonformen Hinweis und sichern Ihnen die gewissenhafte Bearbeitung zu, ebenso wie den in diesem Zusammenhang vorgesehenen, umfangreichen gesetzlichen Schutz Ihrer Person als Hinweisgeber:in sowie Ihrer Daten.