Die Diakonie de La Tour ist sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Daher fördern wir transparentes, ethisch und rechtlich korrektes Verhalten in unseren Einrichtungen und im gesamten Unternehmen.

Wir alle tragen Verantwortung

In all unseren Beziehungen mit Mitarbeiter:innen, Kund:innen, Klient:innen, Geschäftspartner:innen und Behörden streben wir durch verantwortungsbewusstes Handeln und Integrität nach den höchsten Standards. Trotz aller Bemühungen kann es zu einem Fehlverhalten kommen, dass unsere Integrität in Frage stellt.

Die im Oktober 2019 vom Europäischen Rat angenommene EU-Richtlinie zum „Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (Whistleblower-Richtlinie), verpflichtet unser Unternehmen zukünftig zur Einrichtung interner Meldekanäle (Hinweisgeber:innen Plattform).

Eine wirksame Hinweisgeber:innen Plattform soll den Ruf unseres Unternehmens schützen und finanziellen und rechtlichen Auswirkungen vorbeugen. Es bietet unseren Mitarbeiter:innen und Dritten die Möglichkeit, Verstöße (wie Betrug oder Korruption aber auch sonstige Fehlverhalten) vertraulich zu melden. Das System unterstützt dabei, die Kontrolle über das weitere Vorgehen zu behalten und Hinweisgeber:innen zu schützen.

Umsetzung

Wir wollen sicherstellen, dass Sie Ihre Anliegen frei ansprechen oder Ihre Wahrnehmungen mitteilen können. Egal ob als Einzelperson oder Gruppe. Anliegen und Beschwerden sollten zuerst Ihrer direkten Vorgesetzten oder – unter bestimmten Umständen – Ihrer nächsthöheren Vorgesetzten oder auch dem Betriebsrat gemeldet werden.

Wir haben uns zur Umsetzung der EU-Richtlinie für eine Kooperation mit der unabhängigen Ombudsstelle der O.P.P-Compliance GmbH (O.P.P.) mit Sitz in Wels, entschieden.  O.P.P.  fungiert als neutrale und unabhängige Ombuds- und Clearingstelle für alle einlangenden Meldungen. Dadurch stellen wir auch sicher, dass Hinweisgeber:innen uns, dem Unternehmen, gegenüber, anonym bleiben.

Sie können ihre Anliegen dort anonym melden. Ihr Anliegen wird von Personen, die einer gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen, entgegengenommen und bearbeitet.
Sie erreichen die Ombudsstelle meinhinweis.at:
·        Telefonisch Mo.-Fr. (werktags) von 08:00 – 20:00 Uhr
·        Rufnummer: 07242 306677 800
·        Rufnummer mit Unterdrückung ihrer eigenen Mobiltelefonnummer: #31#07242306677800
·        Über das Online-Meldeformular www.meinhinweis.at/hinweis-geben/
·        Ihre E-Mail richten Sie an hinweis@meinhinweis.at
 

Zuerst sollten Sie prüfen, ob sie Ihren Hinweis über die Ombudsstelle geben können. Ein Hinweis sollte erst dann an eine externe Stelle gegeben werden, wenn die Behandlung des Hinweises im internen Hinweisgebersystem nicht möglich oder dieser nicht zumutbar ist oder sich ein derartiger Hinweis als erfolglos oder aussichtslos erwiesen hat.

Als externe Stelle steht Ihnen die Meldestelle des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) zur Verfügung: https://www.bak.gv.at/601/

Die Ombudsstelle steht Ihnen von werktags von 08:00 bis 20:00 Uhr per Telefon oder jederzeit auf der Webseite www.meinhinweis.at sowie per E-Mail, zur Verfügung. Anrufe werden nicht aufgezeichnet und jegliche Gespräche oder Korrespondenz werden vertraulich behandelt. 

Über die Webseite www.meinhinweis.at können Sie das dortige Formular „Hinweis geben“ nutzen. Das Formular führt Sie durch den Meldeprozess und fragt die wesentlichen Informationen in Bezug auf Ihr Anliegen ab.

Telefonisch erreichen Sie die Ombudsstelle unter der Rufnummer : 07242 306677 800.

Wenn Sie Ihren Hinweis anonym, ohne die Anzeige Ihrer eigenen mobilen Rufnummer, geben wollen, dann wählen Sie #31# 07242 306677 800

Wenn Sie die Ombudsstelle anrufen, wird Ihnen eine unabhängige, geschulte Ombudsperson einige Fragen stellen, um den Hintergrund Ihres Anliegens verstehen zu können. Diese Ombudsperson ist darauf spezialisiert, die richtigen Informationen in Bezug auf das von Ihnen gemeldete Anliegen zu sammeln und Sie zu schützen. Sie wird niemals Partei ergreifen und fungiert ausschließlich als objektive, professionelle Dritte.

Sollten Ihre Hinweise keine der Themenbereiche betreffen, die durch die EU-Richtlinie (bzw. deren Umsetzung in nationalem Recht) umfasst sind, wird sie die Ombudsperson darauf hinweisen und Ihnen mitteilen, an wen Sie sich mit Ihrem anliegen wenden können.

Sie bleiben anonym, da ihr Anliegen in der Ombudsstelle von gesetzlich zur Vertraulichkeit verpflichteten Personen bearbeitet wird. Die Ombudsstelle bereitet einen anonymisierten Bericht vor, der an unser Unternehmen zur Bearbeitung weitergeleitet wird.

Ist die Prüfung Ihres Anliegens abgeschlossen, erfolgt eine Rückmeldung an Sie, sofern Sie bei der Meldung Kontaktdaten bekannt gegeben haben. Sollte die Untersuchung mehr Zeit in Anspruch nehmen, bekommen Sie zeitnah eine Zwischenmeldung über den Stand der Bearbeitung. Falls für die Bearbeitung Ihres Anliegens zusätzliche Informationen von Ihnen benötigt werden, wird sich die Ombudsstelle mit Ihnen in Verbindung setzen.

Zentrale Aufgabe der Ombudsstelle ist die vertrauliche Entgegennahme von Hinweisen auf Verstöße gegen Gesetze und interne Richtlinien unserer Organisation bzw. unseres Unternehmens. Die Ombudstsstelle ist selbstständige und unabhängiges tätig und unterliegt keiner Auskunftspflicht gegenüber unserem Unternehmen oder Dritten.

Ja, die Ombudsstelle ist eine unabhängige Stelle und wird keine internen Untersuchungen für unser Unternehmen leiten bzw. durchführen und im Rahmen ihrer Tätigkeit keinerlei Weisungen unseres Unternehmens erhalten oder annehmen.

Das Team, das unter der angegebenen Webseite, Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse erreichbar ist, besteht aus gesetzlich zur Vertraulichkeit verpflichteten Mitarbeitern der O.P.P-Compliance GmbH mit Sitz in Wels.

Die Mitarbeiter der Ombudsstelle unterliegen einer gesetzlichen Schweigepflicht, somit sind die Vertraulichkeit die Inhalte der Kommunikation zwischen Hinweisgeber:in und der Ombudsstelle gewährleistet. Es ist möglich, die Ombudsstelle anonym zu kontaktieren bzw. Hinweise durch diese anonym an unser Unternehmen übermitteln zu lassen.

Die Zusammenarbeit sowie die Führung und Förderung von Mitarbeiter:innen ist in unseren internen Richtlinien und Vorgaben geregelt. Bei Unstimmigkeiten oder Problemen können und sollen sich alle Mitarbeiter:innen bevorzugt direkt an die Vorgesetzten oder die nächsthöheren Vorgesetzten sowie den Betriebsrat wenden.
Es gibt jedoch Situationen (wie z. B.: Betrug, Veruntreuung, Bestechung), in denen Mitarbeiter:innen diesen allgemein gültigen Beschwerdeweg nicht einschlagen möchten. In diesen Fällen kann sich die Mitarbeiter:in alternativ an die Ombudsstelle wenden.

Die Ombudsstelle steht Ihnen zur Verfügung, um Angelegenheiten zu melden, die Verstöße in folgenden Bereichen betreffen:

  1. Öffentliches Auftragswesen,
  2. Produktsicherheit und -konformität,
  3. Verkehrssicherheit,
  4. Umweltschutz,
  5. Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit,
  6. Lebensmittel-und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
  7. öffentliche Gesundheit,
  8. Verbraucherschutz,
  9. Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen.

Nein, die Kontaktaufnahme mit der Ombudsstelle ist freiwillig.

Grundsätzlich gelten für alle Mitarbeiter:innen die arbeitsvertraglichen Pflichten und die Regelungen und Richtlinien des Unternehmens. Die Ombudsstelle stellt lediglich eine zusätzliche Kontaktstelle zur Meldung von Verstößen dar.

Nein, die Ombudsstelle agiert als neutrale Person zwischen dem Unternehmen und der Mitarbeiter:in. Mit der Kontaktaufnahme der Hinweisgeber:in entsteht kein Mandatsverhältnis.

Die Einschaltung der Ombudsstelle ist für alle Mitarbeiter:innen kostenfrei.

Der Hinweis wird im Regelfall durch eine Mitarbeiter der Ombudsstelle analysiert und in zusammengefasster Form anonymisiert an die Geschäftsführung des betroffenen Unternehmens bzw. Unternehmensbereichs weitergeleitet. Zur internen Prüfung wird die Geschäftsführung nur Personen involvieren, die zur Klärung des Sachverhalts zwingend erforderlich sind. Im Rahmen der Prüfung wird der eingegangene Hinweis überprüft, indem beispielsweise Unternehmensdaten ausgewertet oder beschuldigte Personen befragt werden. Falls zur Klärung des Hinweises weitere Informationen benötigt werden, wird sich die Ombudsstelle (soweit der Hinweisgeber diese Möglichkeit einräumt) an den Hinweisgeber wenden.

Die Daten werden sowohl bei der Ombudsstelle als auch im Unternehmen geschützt und datenschutzgerecht verarbeitet. Unbeteiligte Dritte haben keinen Zugriff auf die übermittelten Daten. Nach Fallabschluss werden alle personenbezogenen Daten gelöscht bzw. vernichtet.

Bei einem namentlichen Hinweis wird die Ombudsstelle die Identität der Hinweisgeber:in nur dann gegenüber dem Unternehmen offenlegen, wenn dies die Hinweisgeber:in ausdrücklich möchte. In allen anderen Fällen wird die Identität der Hinweisgeber:in vertraulich behandelt.

Falls die Hinweisgeber:in ihren Verdacht in gutem Glauben abgegeben hat, sind keine negativen Konsequenzen zu befürchten. Bei vorsätzlichen Falschmeldungen, z. B.: Verleumdung, können ggf. rechtliche Schritte gegen die Hinweisgeber:in eingeleitet werden.