Welt-Downsyndrom-Tag: Wir brauchen mehr Inklusion am Arbeitsmarkt

  • Pressemitteilung
19. März 2025
Diakonie Direktorin Moser: Vorhaben aus dem Regierungsprogramm jetzt umsetzen

„Wir sind noch weit entfernt von einem gleichberechtigten Arbeitsmarkt “, weist Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser anlässlich des Downsyndrom-Tages auf Defizite bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt hin und mahnt Maßnahmen ein. "Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit. Für Menschen mit Behinderungen ist es in der Behindertenrechtskonvention verbrieft (Artikel 27)."

Es sei gut, dass sich die neue Regierung nun laut Regierungsprogramm einiges vorgenommen habe, so Moser: „Nun geht es um die Umsetzung. Denn die faire Entlohnung von Menschen mit Behinderungen in Tagesstrukturen und die Inklusion in den ersten Arbeitsmarkt mit allen notwendigen Unterstützungsleistungen dürfen keine Lippenbekenntnisse bleiben. Menschen mit Behinderungen müssen sozialversicherungsrechtlich abgesichert sein, und die Persönliche Assistenz muss österreichweit für alle Betroffenen zugänglich werden".

Durchlässigkeit und Absicherung

„Um funktionierende Inklusion zu erreichen, muss der Arbeitsmarkt durchlässig gestaltet werden“, betont Moser. Das bedeutet: Nach einem allfälligen Scheitern einer Arbeitsaufnahme muss die Rückkehr in eine Tagesstruktur möglich sein. „Nun signalisiert die neue Regierung, diese Durchlässigkeit gewährleisten und Teilzeitmöglichkeiten schaffen zu wollen. Das finden wir gut“, sagt die Diakonie-Direktorin. „Denn erst wenn im notwendigen Fall die Rückkehr in Werkstätten gesichert ist, können Menschen nach ihren Fähigkeiten arbeiten und dabei zwischen unterstützten Formen der Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln.“

Faire Entlohnung am regulären sowie am geschützten Arbeitsmarkt

Weiters fordert die Diakonie gemeinsam mit den betroffenen Menschen mit Behinderungen eine entsprechende Entlohnung der Leistung. Denn egal ob sie am regulären oder am geschützten Arbeitsmarkt tätig sind – „sie wollen und sollen fair entlohnt werden“, betont Moser. Dabei sei es gleichzeitig wichtig, dass sie ihre (für Assistenz und anfallende Pflegeleistungen) dringend benötigten Sozial- und Gesundheitsleistungen nicht verlieren.

„Es muss also eine Kombination aus Lohn und Sozialleistungen möglich werden. Dabei könnte das, was an Unterstützungsleistungen gebraucht wird, aus einem Inklusionsfonds finanziert werden“, fordert Moser.

Persönliche Assistenz und Hilfsmittel

Wesentlich ist neben der Durchlässigkeit auch die Verfügbarkeit von Assistenzleistungen. „Um Inklusion zu erreichen, muss es für Menschen mit Behinderungen möglich sein, die jeweils individuell nötige Assistenz zu bekommen“, fordert Moser. Dabei kann Assistenz heißen, bei der Arbeit eine Person zur Seite zu haben, die bei den anfallenden Tätigkeiten begleitet und unterstützt und im individuellen Fall auch zwischendurch Pflegetätigkeiten versieht.

Darüber hinaus müssen auch Hilfsmittel wie bspw. Unterstützte Kommunikation und Assistierende Technologien für Menschen ohne Lautsprache bundesweit einheitlich zur Verfügung gestellt werden.

„Es ist wichtig, dass bestehende Barrieren fallen, indem entsprechende Unterstützungsleistungen zur Verfügung stehen. Nur dann gelingt die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt", so Moser abschließend

Mehr Menschen mit Behinderungen arbeitslos

Die Statistik Austria hat erhoben, dass 14,6% der Menschen mit registrierter Behinderung arbeitslos sind, während es in der Gesamtbevölkerung lediglich 6,8% sind.  

Statistik ansehen

Ihre Ansprechperson zu dieser Pressemitteilung

Dr.in Roberta Rastl-Kircher
Pressesprecherin & Medienarbeit