Ukraine-Vertriebene jetzt gleichstellen mit anerkannten Flüchtlingen
- Pressemitteilung
„Schafft die Regierung für Ukraine-Vertriebene weiterhin kein Aufenthaltsgesetz, das sie mit anderen anerkannten Flüchtlingen gleichstellt, muss ihnen jetzt der volle Zugang zu sozialen Rechten wie Arbeiten, Wohnen und Existenzsicherung zuerkannt werden“, fordert Diakonie Direktorin Maria Katharina Moser. „Was die primäre Wohnversorgung angeht, so war die Entscheidung, die Ukraine-Vertriebenen bei ihrer Ankunft in Österreich in großer Zahl bei Privatpersonen unterzubringe, und dies in den Rahmen der staatlichen Basisversorgung (genannt „Grundversorgung“) zu tun, war zur Zeit des Kriegsausbruchs sicherlich hilfreich. Diese Lösung, ist längst an ihr Ende gekommen“, betont Moser.
Grundversorgung ist Integrationsbremse
Weder die Unterbringung bei Privaten, noch die in Massenquartieren ist eine Lösung für die Dauer von Jahren. Das ganze System der Grundversorgung nicht auf einen Daueraufenthalt ausgelegt, sondern eine Art Warteposition, die eigentlich als kurzfristige Unterbringung während eines Asylverfahrens dient. „Die Grundversorgung mit all ihren Regeln der Unterbringung und des Arbeitsmarktzuganges stellt eine enorme Integrationsbremse dar”, kritisiert die Diakonie Direktorin. Und vor allem die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind inzwischen deutlich sichtbar: Bisher haben nur 16.000 von den 70.000 in Österreich lebenden Ukraine-Vertriebene eine Anstellung, die über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, und können sich und ihre Familie damit selbständig erhalten.
„Das Problem ist eine sehr niedrige Zuverdienstgrenze, von deren Existenz im Übrigen kaum jemand weiß, die den Ukraine-Vertriebenen aber das Leben schwer macht”, betont Moser. Diese Einkommensgrenze verunmöglicht es den Menschen, mit kleinen Jobs einzusteigen, aber dann sukzessive in die Selbsterhaltungsfähigkeit zu kommen. Aktuell ist es so: Wer mehr verdient als die rund 110 Euro, verliert die Unterkunft und muss ab diesem Moment für Wohnen und alle Wohnnebenkosten selbst aufkommen. „Wer in Österreich am Anfang steht und für sich und die Familie ein neues Leben aufbauen muss, kann mit einem Teilzeitverdienst nicht ohne staatliche Unterstützung auskommen. Eine solche Unterstützung zum Lebensunterhalt ist aber innerhalb des Grundversorgungssystems nicht vorgesehen.
Die Diakonie plädiert hier seit Jahren für eine Anhebung oder besser sogar für eine Abschaffung dieser Zuverdienstgrenze. Sollte es jetzt mit Jahreswechsel tatsächlich weiterhin keinen Wechsel in ein eigenes Ukrainer:innen-Aufenthaltsrecht geben, lebt die Forderung, welche die Diakonie bereits im März 2022 erhoben hat, wieder auf: „Der Zugang zu allen sozialen Rechten und zur Sozialhilfe muss ermöglicht werden, um die Menschen aus dem unzureichenden Grundversorgungssystem heraus zu holen. Zumindest bevor der Krieg ins dritte Jahr geht“, so Moser.