Tag der Menschenrechte: Gewalt an den EU-Außengrenzen stoppen
- Pressemitteilung
An den EU-Außengrenzen erleben wir seit Monaten eine nie dagewesene Anzahl von Pushbacks. Das sind illegale, meist sehr gewaltsame Zurückweisungen, ohne dass die Geflüchteten einen Asylantrag stellen könnten. „Diese Verletzungen der Menschenwürde sind eines gemeinsamen Europa nicht würdig“, kritisiert Diakonie Direktorin Maria Katharina Moser. „Europa darf sich deshalb seiner Verantwortung, einen angemessenen Beitrag zum Flüchtlingsschutz zu leisten nicht entziehen“.
In Kroatien werden Geflüchtete an der Grenze von Polizeieinheiten gedemütigt, beraubt und schwer misshandelt. In Griechenland werden Menschen, die bereits in Sicherheit waren, auf dem Meer ausgesetzt. Die polnische Regierung verweigert seit November 2021 an der polnisch-belarussischen Grenze immer wieder die Annahme von Asylanträgen, und bricht damit das eigene Verfassungsrecht. Es kam nachweislich zu mehreren Todesfällen durch die rechtswidrigen Pushbacks.
In Ungarn werden Geflüchtete in „Transitlagern“ angehalten und rechtswidrig nach Serbien zurückgeschickt, ohne Möglichkeit einen Asylantrag zu stellen. Allein im letzten Jahr geschah dies 71.000 Mal, während nur 40 (!) Asylanträge in Ungarn zugelassen wurden. Auch hier gibt es zahlreiche Berichte von Misshandlungen.
Es steht außer Zweifel, dass die EU ihre Außengrenzen kontrollieren soll und muss. Gleichzeitig darf aber nicht der geringste Zweifel entstehen, dass Menschen, die dort um Schutz bitten, einen Zugang zu einem fairen und rechtstaatlichen Asylverfahren in Europa bekommen müssen. Die EU-Staaten müssen deshalb eine solidarische Lösung finden, die nicht die gesamte Verantwortung bei den Ländern an den Außengrenzen belässt.
Unrecht an EU-Außengrenzen darf nicht legalisiert werden
„Anstatt die Menschenrechtsverletzungen zu bekämpfen, plant die EU mittels einer neuen Verordnung die Menschenrechte auszuhebeln“, kritisiert Moser. Schon heute könnte es nämlich im Rat für Inneres und Justiz der Europäischen Union zu einer Abstimmung darüber kommen, dass europäische Staaten in Zukunft „in Situationen der Instrumentalisierung“ von Migration und Asyl von grundlegenden Standards des europäischen Asylrechts abweichen dürfen. Das bedeutet, dass Menschen an den europäischen Außengrenzen dann rechtmäßig zurückgestoßen werden würden.
„Was schon bisher unrechtmäßig geschieht, nämlich unmenschliche Behandlung an den EU-Außengrenzen, wäre dann von der EU legitimiert. Das ist unerträglich“, kritisiert die Diakonie anlässlich des Tages der Menschenrechte (10.Dez.) und ruft die Bundesregierung dazu auf, sich klar gegen diese sog. „Instrumentalisierungs-Verordnung“ (kurz InstruVo) zu positionieren.