Sprachbehinderungen: Rechtsanspruch auf Kommunikationshilfen endlich umsetzen
- Pressemitteilung
Anlässlich des „Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung“ am 5. Mai startet die Diakonie in Kooperation mit VERBUND und LIFEtool erneut die Aktion #RechtAufKommunikation. Es geht um Zugang zu technischen Hilfsmitteln für Kommunikation für Menschen, die in ihrer Lautsprache eingeschränkt sind.
Viele der rund 63.000 Betroffenen teilen sich mittels einer digitalen Kommunikationshilfe mit, z.B. einer Mund-Maus oder einer Augensteuerung für den PC. Für manche von ihnen ist ihr technisches Hilfsmittel auch der Weg, zu einem Arbeitsplatz zu kommen, und dort ihren Teil beizutragen.
Digitale Hilfsmittel eröffnen auch Zugang zur Arbeitswelt
„Digitale Hilfsmittel eröffnen Menschen mit Sprachbehinderung auch den Zugang zur Arbeitswelt, ohne den der Inklusionsgedanke nicht verwirklichbar ist“, unterstreicht Diakonie Direktorin Maria Katharina Moser. Herr B. zum Beispiel lebt mit schweren Spasmen. Mit Hilfe seines Hilfsmittels arbeitet seit mehr als zehn Jahren als Vertragsbediensteter in einem Krankenhaus in der Datenerfassung. Statt einer herkömmlichen Maus benutzt Herr B. eine Augensteuerung.
Auch Natascha Toman „spricht mit den Augen“ und könnte ohne ihr Hilfsmittel weder ihrer Lohnarbeit noch ihren Hobbies wie Reisen oder Schach nachgehen. Außerdem ist sie Kommunikationsbotschafterin beim Verein „Unterstützte Kommunikation“ in Deutschland. Über den in Österreich weiterhin nicht bestehenden Rechtsanspruch auf assistierende Technologien sagt sie: „Es ist ein Skandal, dass sich hier seit so vielen Jahren kaum was bewegt".
Digitale Teilhabe muss ein Recht für alle sein
„Am Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung wollen wir einmal mehr darauf aufmerksam machen: Geben wir Menschen mit Schwierigkeiten bei der Lautsprache eine Stimme, anstatt sie sprachlos zurückzulassen. Die Technologie dafür gibt es, sie muss zugänglich gemacht werden“, so Moser.
Dabei sollte sich Österreich an Deutschland orientieren, empfiehlt die Diakonie. „In Deutschland gibt es – anders als in Österreich – laut Sozialgesetzbuch einen Anspruch auf assistierende Technologien und Kommunikationsgeräte“, erklärt Moser.
„Die Befürchtung, dass das eine Kostenexplosion für die Kassen darstellt, bewahrheitet sich dort nicht: Die Ausgaben für Unterstützte Kommunikation liegen im Promill-Bereich, genau gesagt machen sie 0,01% der Gesamtgesundheitsausgaben aus“, so Moser.
VERBUND schließt eine Finanzlücke und fordert gemeinsam mit Diakonie und LIFEtool den Rechtsanspruch
Seit über 10 Jahren bietet die Diakonie mit „LIFEtool“ Menschen mit Behinderung Beratung zu Assistierenden Technologien und Unterstützter Kommunikation sowie zu ihrer Finanzierung. Unterstützt wird das Beratungsnetzwerk von VERBUND, mit dessen Hilfe auch ein Soforthilfefond für Betroffene eingerichtet werden konnte.
„Ziel der Diakonie auch in der Kooperation mit VERBUND ist weiterhin, in Österreich endlich das umzusetzen, was in Deutschland schon gelebte Praxis ist: einen geregelten Verfahrensablauf und einen Anspruch auf Kommunikationshilfen“, unterstreicht auch Michael Strugl, Vorstandsvorsitzender VERBUND.