Neuerungen bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt

  • Pressemitteilung
22. Juni 2023
Spätere Feststellung von Arbeitsfähigkeit ist guter erster Schritt. Viele weitere müssen folgen. Grundsatz muss sein: Arbeitsplätze anpassen, nicht Menschen

Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, für Menschen mit Behinderungen ist es in der Behindertenrechtskonvention verbrieft (Artikel 27). „Bisher wurden junge Menschen mit Behinderungen schon mit 15 einer Überprüfung ihrer Arbeitsfähigkeit unterzogen und oft für arbeitsunfähig erklärt. Das galt dann für ihr ganzes Leben. Dass das nun bald ein Ende hat, ist ein überfälliger und guter erster Schritt“, unterstreicht Maria Katharina Moser, Direktorin der Diakonie. Weitere Schritte müssten nun folgen, so Moser weiter, denn zwischen „arbeitsfähig“ und „arbeitsunfähig“ liege eine ganze Palette an Möglichkeiten.

„Es geht immer um die individuellen Unterstützungsleistungen, die eine berufliche Teilhabe ermöglichen würden, und diese müssen sich an den jeweiligen persönlichen Stärken und Fähigkeiten orientieren“, so Moser. Wenn sich die Analyse immer an den Defiziten und „Behinderungen“ orientiert, werden die Menschen an ihrer Teilhabe gehindert, und dann bleibt das Potenzial von Menschen mit Behinderungen ungenutzt. „Das ist eine Verschwendung, nicht zuletzt in Zeiten steigenden Personalmangels“, betont die Diakonie-Direktorin.

Ziel ist ein inklusiver und durchlässiger Arbeitsmarkt

Um Inklusion am Arbeitsmarkt für alle Menschen mit (und ohne) Behinderungen zu erreichen, muss dieser durchlässig gestaltet werden. Bisher ist es so, dass wenn ein Versuch einer Arbeitsaufnahme auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt scheitert, die Rückkehr in Werkstätten erschwert ist. „Erst wenn der Arbeitsmarkt durchlässig wird und die Rückkehr in Werkstätten gesichert ist, können Menschen nach ihren Fähigkeiten arbeiten und dabei zwischen unterstützten Formen der Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln“, betont Moser.

Lohn statt Taschengeld für Arbeit in Werkstätten

Menschen, die arbeiten können und möchten, wollen für ihre Arbeit im Rahmen von Integrativen Beschäftigungsprojekten und in Werkstätten auch entlohnt werden. Gleichzeitig ist es wichtig, dass sie ihre (für Assistenz und anfallende Pflegeleistungen) dringend benötigten Sozial- und Gesundheitsleistungen nicht verlieren. Dies kann geschehen, wenn sie einen Versuch starten, am Arbeitsmarkt anzudocken, und dieser scheitert.

Deshalb fordert die Diakonie, dass eine Kombination aus Lohn und Sozialleistungen möglich wird und alles, was an Unterstützungsleistungen gebraucht wird, über einen Inklusionsfonds finanziert wird. „Wenn man das ganze System inklusiver Arbeit neu denkt, wäre ein Inklusionsfonds das beste Mittel um jede Person individuell dort zu unterstützen, wo sie es braucht, um sich mit ihren Fähigkeiten einbringen und am Arbeitsmarkt teilhaben zu können“, betont Maria Katharina Moser abschließend.

Es geht immer um die individuellen Unterstützungsleistungen, die eine berufliche Teilhabe ermöglichen würden, und diese müssen sich an den jeweiligen persönlichen Stärken und Fähigkeiten orientieren.

Maria Katharina Moser, Diakonie Direktorin

Um Inklusion am Arbeitsmarkt für alle Menschen mit (und ohne) Behinderungen zu erreichen, muss dieser durchlässig gestaltet werden. Menschen mit Behinderungen brauchen beides: Lohn für ihre Arbeit, und ergänzende Sozialleistungen, damit sie sich ihre Therapien und Gesundheitskosten weiterhin leisten können. Die Diakonie plädiert darauf, hierfür einen Inklusionsfonds einzurichten.

Ihre Ansprechperson zu dieser Pressemitteilung

Dr.in Roberta Rastl-Kircher
Pressesprecherin & Medienarbeit