Nationaler Aktionsplan Behinderung: Viele Rückschritte in der Bildungspolitik
- Pressemitteilung
Rückschritt statt Weiterentwicklung insbesondere im Bereich Bildung ortet Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser im Entwurf für den neuen Nationalen Aktionsplan, der dieser Tage beschlossen werden soll: "Der Nationale Aktionsplan 2022-2030 ist kein großer Wurf. So enthält zum Beispiel das Kapitel zur Bildung mehr Rückschritte als sinnvolle Strategien für die Zukunft. Kinder mit und ohne Behinderungen müssen jedoch gleichermaßen im Bildungssystem teilhaben können und gleiche Chancen haben."
Die Diakonie kritisiert weiters, dass klare Strategien und Umsetzungspläne fehlen, genauso wie ein deutliches Bekenntnis zur Finanzierung der Maßnahmen.
Was es braucht: Echte Inklusion
Die Diakonie fordert seit langem die flächendeckende Einführung inklusiver Angebote vom Kindergarten bis hin zur Matura. "Darauf braucht es einen gesetzlichen Anspruch. Und das Recht auf Schulbildung muss es auch für Kinder mit Behinderungen nach der 9. Schulstufe geben", so Moser.
Nicht angegangen wird im NAP das große Problem im verpflichtenden Kindergartenjahr: "De facto stehen für viele Kinder mit Behinderungen nicht einmal Plätze für das verpflichtende Kindergartenjahr zur Verfügung."
Außerdem braucht es den Ausbau von Know-How und eine Neuverteilung von Ressourcen aus dem Sonderschulwesen in inklusive Schulen. "Wir warnen aber davor, Inklusion als Sparmaßnahme zu missverstehen. Es geht um Ausbau und entsprechende Verteilung von Ressourcen, damit Inklusion zum Standard wird. Denn Bildung muss uns etwas wert sein. Und damit Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam lernen können, braucht es entsprechende Unterstützungsleistungen für alle."
Was drinnen steht: Stillstand im Bildungsbereich
Mit dem letzten NAP 2012-2020 (2021) war die Hoffnung verbunden, dass es eine Entwicklung in die richtige Richtung gibt. Im nun vorliegenden NAP sind keine ernstzunehmenden Versuche mehr enthalten, inklusive Bildung zu forcieren. "Zielsetzungen, Indikatoren und Maßnahmen sind großteils zahnlos. Es fehlen konkrete Zahlen, zum Beispiel für eine Erhöhung der inklusiven Schulplätze in den kommenden Jahren und den Rückbau der Sonderschulen. Für die Elementarpädagogik ist das Ziel formuliert, sich über Inklusion auszutauschen. Die Bearbeitung der offenkundigen Missstände wird auf die Jahre ab 2030 verschoben, das ist zu spät", kritisiert Moser.
"Bildung öffnet Türen und mit einem inklusiven Bildungssystem könnten wir einen Grundstein für eine inklusive Gesellschaft legen. Aber der Weg ist noch lang", so die Diakonie Direktorin.
Offene Baustellen und fehlende Finanzierung
Auch in den anderen Kapiteln des NAP fehlen an vielen Stellen konkrete Ziele und Maßnahmen, die der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht werden würden. So braucht es unter anderem dringend flexiblere und individuellere Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen und große Schritte in in Richtung Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten. Das heißt zum Beispiel, dass Menschen zunehmend in kleineren Wohneinrichtungen so selbstbestimmt und selbstständig wie möglich leben können. Dies natürlich mit der notwendigen Unterstützung, zum Beispiel mit der Hilfe von persönlichen Assistent:innen.
Positiv ist die geplante Vereinfachung der Versorgung mit Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderungen zu beurteilen. "Allerdings zeigt sich auch hier das Problem, dass man sich zu viel Zeit für die Umsetzung gibt. Lücken in der Finanzierung erst bis 2030 zu schließen, ist für jede einzelne betroffene Person und ihre Angehörigen eine unvorstellbar lange Zeit", macht Moser deutlich.
Für alle Maßnahmen im NAP wird es Gelder brauchen. Ein klares Bekenntnis, in welcher Höhe Mittel zur Verfügung stehen, fehlt allerdings. "Der Österreichische Behindertenrat, in dem die Diakonie Mitglied ist, hat den Vorschlag eines Inklusionsfonds eingebracht, der einzurichten wäre. Dies wäre dringend notwendig", unterstreicht Moser abschließend.
Nationaler Aktionsplan Behinderung (NAP)
Mit dem Nationalen Aktionsplan Behinderung (NAP) soll die UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich umgesetzt werden. Der neue NAP wird für den Zeitraum 2022-2030 erstellt und soll nach Abstimmung im Bundesbehindertenbeirat im Ministerrat beschlossen werden.