Nach einem Jahr Aufnahme in Österreich: Ukrainer:innen-Gesetz schaffen

  • Pressemitteilung
14. Februar 2023
Diakonie fordert Integrationsoffensive und Möglichkeit für dauerhaften Aufenthalt

Nach einem Jahr Krieg gegen die Ukraine leben aktuell rund 60.000 Menschen mit Vertriebenenstatus in Österreich. Der Vertriebenenstatus ist befristet. "Es ist höchste Zeit, dass Ukraine-Vertriebene Möglichkeiten für einen dauerhaften Aufenthalt bekommen und Integrationsperspektiven entwickeln können", erklärt Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser. "Denn mittlerweile ist klar: Der Krieg wird so schnell nicht vorbei sein. Russland hat gerade eine Winteroffensive gestartet. Die ukrainische Regierung hat schon länger ihre Bürger:innen im Ausland aufgerufen, nicht ins Land zurück zu kehren. Ukrainer:innen, die wir in unserer Beratungsstelle unterstützen, sagen uns, dass sie sich vom Gedanken an  rasche Rückkehr verabschiedet haben."

Die Diakonie fordert die Schaffung eines „Ukrainer:innen-Gesetzes“, das Vertriebenen langfristige Bleibe- und Integrationsmöglichkeiten eröffnet und erinnert an das Bosniergesetz von 1997 als gutes Beispiel: "Wir haben eine ähnliche Situation wie Ende der 1990iger Jahre", so Moser. "Damals hat Österreich den Kriegsflüchtlingen mit dem so genannten Bosnier-Gesetz Bleibeaussichten geboten. Das war sehr wertvoll, nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für Österreich. Es hat die Voraussetzungen für Integration geschaffen, und die Integration war höchst erfolgreich."

Angleichung an den Status von Asylberechtigten

Wie sollte so ein Ukrainer:innen Gesetz aussehen? „Das Einfachste wäre eine Angleichung des Status der Ukraine-Vertriebenen an jenen anerkannter Flüchtlinge. So wäre am besten abgesichert, was es für ein selbständiges Leben in Österreich braucht: ein dauerhaftes Bleiberecht, Existenzsicherung, Zugang zu Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung, Bildung und Arbeit“, so Moser. Das Mindeste aber sei, die Ukraine-Vertriebenen aus der so genannten Grundversorgung in die Sozialhilfe zu überführen: "Die Grundversorgung ist für Asylsuchende während des Verfahrens gedacht. Sie ist eine reine Basisversorgung. Keine Familie kann auf Dauer um 330 Euro wohnen. In der Grundversorgung gibt es immer noch verschiedene Begrenzungen beim Zuverdienst, das ist ein Hemmschuh für die Aufnahme von Erwerbsarbeit. Die Grundversorgung ist eine Art Warteposition. Nach einem Jahr Krieg können die Ukraine-Vertrieben nicht mehr warten. Wir brauchen jetzt eine Integrationsoffensive."

Besondere Situation von Müttern mit Kleinkindern berücksichtigen

Bei der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den dauerhaften Aufenthalt und Integration in den Arbeitsmarkt für Ukrainer:innen sei es wichtig zu beachten, dass es sich aufgrund der Kriegssituation in der Ukraine um eine besondere Gruppe von Geflüchteten handelt: die meisten sind Mütter mit oft kleinen Kindern, und ein nicht geringer Anteil sind vulnerable Personen (Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen).

Dariia P. ist schwanger und mit einem Kleinkind am 7. März 2022 in Wien angekommen. Sie erzählt, wie sie mehrere Monate gebraucht hat, um im Herbst endlich zu realisieren: „Ich werde hier nicht nur mein zweites Kind zur Welt bringen, sondern ich werde mir hier mit meinen Kindern ein Leben aufbauen müssen“. Seit sie das realisiert hat, hat sie begonnen Deutsch zu lernen, und ihren Abschuss als Tourismusmanagerin in Österreich zu nostrifizieren. „Ich habe gehört, dass es hier in Wien Kindergärten für Kinder ab 1 Jahr gibt. Ich werde das nutzen, und so schnell wie möglich Arbeit suchen. Ich möchte selbständig leben und arbeiten“, so Dariia P.

Ihre Ansprechperson zu dieser Pressemitteilung

Dr.in Roberta Rastl-Kircher
Pressesprecherin & Medienarbeit