Geflüchtete aus Syrien nach dem Fall des Assad-Regimes

  • Pressemitteilung
10. Dezember 2024
Wie kann es für sie in Österreich weitergehen?

Dass nach dem aktuellen Umsturz in Syrien ab sofort keine Asylanträge von Syrer:innen mehr entschieden werden, liegt asylrechtlich in der Natur der Sache. Denn entscheidend für die Schutzgewährung ist die aktuelle Situation im Herkunftsland und nicht die vorangegangene Verfolgung.

Das kann den Betroffenen in manchen Fällen unfair erscheinen, gerade dann, wenn ihr Asylverfahren schon lange andauert und jetzt vielleicht nicht abgeschlossen wird. Während andere, die später nach Ö gekommen sind, bereits Asyl erhalten haben. Aber so ist das Flüchtlingsrecht eben, es schützt nur vor aktueller Verfolgung und entschädigt nicht für erlittenes Leid.

Ansonsten: Von Abschiebungen zu reden, ist viel zu früh.

Man muss unterscheiden zwischen: kein Asyl mehr zu bekommen einerseits, und den Asyl- oder Schutzstatus nach einem Aberkennungsverfahren zu verlieren andererseits. Für Aberkennungsverfahren gelten klare Bedingungen: Das Herkunftsland muss dauerhaft sicher sein, und eine Rückkehr in Würde muss möglich sein. Das heißt, man muss dort auch eine Lebensgrundlage vorfinden können.

All das zu beurteilen ist aus heutiger Sicht noch unmöglich, und es wird noch Zeit brauchen, um die weiteren Entwicklungen in Syrien zu beobachten.

„All die Überlegungen, mit denen Österreich gerade vorprescht, dass nur jene bleiben werden dürfen, die uns nützlich sind, haben mit dem Asylrecht nichts zu tun und sind unwürdig“, betont Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser. „Es ist jetzt nicht die Zeit für Überreaktionen und Schnellschüsse“.

Was ist eigentlich die Funktion von „Asyl“?

Wenn ein Land nicht mehr in der Lage ist, seine Bürger:innen vor Verfolgung zu schützen, oder die Verfolgung gegen seine Bürger:innen vom Staat selbst ausgeht, dann haben Menschen das Recht, in ein anderes Land zu flüchten, und dort Schutz – in anderen Worten Asyl – zu beantragen.

Dieses Land tritt dann in diese entstandene sogenannte „Schutzlücke“ ein, und schützt die Flüchtlinge anstatt ihres Heimatlandes.

Ob sich diese Schutzlücke in Syrien nun wirklich wieder geschlossen hat, und das Land seiner Schutz-Aufgabe wieder nachkommen kann, braucht eine längere und genaue Beobachtung.

Ihre Ansprechperson zu dieser Pressemitteilung

Dr.in Roberta Rastl-Kircher
Pressesprecherin & Medienarbeit