Diakonie zu VfGH-Urteil: Sozialhilfe versagt in der Krise
- Pressemitteilung
„Jetzt in der Teuerung brauchen wir eine Sozialhilfe, die gegen Armut wirkt. Doch das Sozialhilfegesetz versagt in der Krise“, kritisiert die Diakonie und ruft das Parlament zur dringenden Reform und zur Rückkehr zum Prinzip der Mindest-Sicherung auf.
Durch die Umstellung auf das Modell der Höchstsätze in den Sozialhilfegesetzen ist diese Garantie aufgegeben worden. „Die Höchst-Sätze statt der Mindest-Sicherung verhindern weiterhin, dass ausgezahlt werden muss, was die Menschen für das Mindeste brauchen“, kritisiert Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser. Weiterhin gibt es also nur diese `Höchst´sätze statt Mindeststandards, weiterhin gibt es zu wenig fürs Wohnen, weiterhin existiert die Pflicht zur Unterhaltsverfolgung bei Menschen mit Behinderungen, weiterhin ist das Ziel der Armutsbekämpfung im Sozialhilfegesetz gestrichen.
Sozialhilfe statt Mindestsicherung hat massive Verschlechterungen gebracht
„Durch die Abschaffung der Mindestsicherung und die Einführung der Sozialhilfe in den Ländern kam und kommt es weiterhin zu massiven Verschlechterungen in der Armutsbekämpfung - mitten in all den Teuerungen“, so Moser.
Die Diakonie schlägt deshalb eine Abkehr vom System der `Höchst´sätze und die Wiedereinführung von Mindest-Standards vor, die den Ländern die Gewährung von höheren Leistungen ermöglicht. „In der Teuerung müssen wir flexibel und bedarfsgerecht helfen können. Das ist zurzeit nicht möglich“, betont die Diakonie-Direktorin.
„Eine starke Mindestsicherung wäre ein solider Schutz gegen Armut. Mit Corona und der Teuerung sind die sozialen Probleme größer geworden. Diese Krisen zeigen, wie wichtig jetzt eine gute Mindestsicherung wäre, statt einer schlechten Sozialhilfe, die Menschen in Existenznöten und Notsituationen nicht trägt", so Diakonie Direktorin Maria Moser abschließend.