Diakonie kritisiert: Neues Gesetz schließt die meisten Ukraine-Vertriebenen aus

  • Pressemitteilung
10. April 2024
Wer wegen Kinderbetreuungspflichten, Krankheit oder Alter nicht arbeiten kann, bekommt keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis

„Zu Beginn des Angriffskrieges Putins gegen die Ukraine im März 2022 wurde rasche und unbürokratische Hilfe versprochen. Die erste Hilfe hat tatsächlich gut geklappt, auch weil viele Österreicher:innen Wohnraum zur Verfügung gestellt haben. Doch jetzt liegt ein Gesetzesvorschlag vor, der weder unbürokratisch ist, noch eine Hilfe für die in Österreich lebenden Ukraine-Vertriebenen“, kritisiert Diakonie Direktorin Maria Katarina Moser.

Statt eines lange geforderten Ukrainer:innen-Gesetzes, das eine verlässliche Bleibe- und Integrationsperspektive für Ukraine-Vertriebene bietet, kommt eine Regelung, nach der Ukraine-Vertriebene eine Aufenthaltsbewilligung (Rot-Weiß-Rot-Karte plus) beantragen können, die für Arbeitsmigrant:innen vorgesehen ist. "Das ist der völlig falsche Ansatz", so Moser, "denn es geht nicht um Arbeitsmigrant:innen, die aus Nicht-EU-Ländern zuwandern wollen, sondern um Kriegs-Flüchtlinge. Zu diesen zählen auch Kranke, Verletzte und Frauen mit Kindern. Für diese bietet der vorliegende Vorschlag keine Lösung. Es ist ein Gesetz für ganz wenige."

Neues Gesetz droht viele Frauen auszuschließen

Die neue Regelung gilt nur für Ukraine-Vertriebene, die seit ihrer Ankunft in Österreich 12 Monate über der Geringfügigkeitsgrenze gearbeitet haben. Nur sie können die nun vorgeschlagene Aufenthaltsbewilligung beantragen. Ukraine-Vertriebene müssen zudem nachweisen - wie in den Kriterien der Rot-Weiß-Rot-Karte plus vorgesehen, dass sie die Kosten für eine Wohnung selbst bestreiten können und zusätzlich mindestens 1.200 Euro, und für jedes Kind weitere 188 Euro verdienen.

Wer also ein zu geringes Einkommen hat, kommt für diese Lösung nicht in Frage. Das heißt: Der Gesetzesvorschlag wird vielen Menschen aus der Ukraine – vor allem Frauen, die wegen Kinderbetreuungspflichten, Krankheit oder Alter nicht Vollzeit arbeiten können - keine Perspektive bieten.

Bundesländerchaos

Dazu kommt noch das Bundesländerchaos: Wer in der so genannten Grundversorgung ist, darf nur 110 Euro im Monat verdienen – wer mehr verdient, verliert die Grundversorgung. Eigentlich wurde beschlossen, die Zuverdienstgrenze für Ukraine-Vertriebene anzuheben. Niederösterreich, Salzburg und Kärnten haben dies allerdings nicht umgesetzt. Damit hatten Ukraine-Vertriebene, die in diesen Ländern in der Grundversorgung sind, nicht die Möglichkeit, über der Geringfügigkeitsgrenze dazu zu verdienen – und sind damit nun auch vom dauerhaften Aufenthalt ausgeschlossen.

 

Ihre Ansprechperson zu dieser Pressemitteilung

Dr.in Roberta Rastl-Kircher
Pressesprecherin & Medienarbeit