Diakonie fordert Langzeitlösungen für Ukraine-Vertriebene
- Pressemitteilung
Österreich habe schnell und unbürokratisch die Aufnahme von Ukraine-Vertriebenen gemeistert, auch Dank der großen Hilfsbereitschaft vieler Menschen hierzulande, die Privatquartiere zur Verfügung stellen. Doch drei Monate nach Beginn des Kriegs gegen die Ukraine sind immer noch wesentliche Fragen offen, kritisiert Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser und fordert den Zugang zum Sozialsystem, allen voran zur Familienbeihilfe für Ukraine-Vertriebene.
Es sei wichtig gewesen, dass die EU die sogenannte Temporary Protection Directive in Kraft gesetzt hat. Ziel der Richtlinie ist es, Vertriebenen sofort Schutz zu gewähren. "Das hat zunächst Österreich und den anderen EU-Mitgliedsstaaten geholfen, denn so wurde eine Überlastung des Asylsystems verhindert. Für die Vertriebenen selbst heißt das, dass sie kein Asylverfahren durchlaufen mussten und ihnen die Zeit des bangen Wartens erspart blieb. Doch dieser Vorteil droht zum Nachteil zu werden. Denn anders als Personen, die ein Verfahren durchlaufen und Asyl bekommen haben, haben Ukraine-Vertriebene keinen Zugang zu Familienbeihilfe, Pflegegeld und Sozialhilfe", erklärt Moser. "Ukraine-Flüchtlinge müssen bei den Sozialleistungen den Menschen mit einem positiven Asylbescheid gleichgestellt werden. Das wäre eine echte Starthilfe, damit sie hier fußfassen und für sich selbst sorgen können."
Familienbeihilfe darf nicht auf Ukrainer:innen, die arbeiten, beschränkt werden
Immerhin sei eine Diskussion um die Familienbeihilfe für Ukraine-Vertriebene in Gang gekommen, konstatiert Moser. Doch was nicht passieren dürfe: "Die Familienbeihilfe darf nicht auf die wenigen Ukrainer:innen, die arbeiten und keine Grundversorgung beziehen, beschränkt werden. Alle Vertriebenen-Familien müssen sie bekommen. Die Familienhilfe ist kein Gehaltsbestandteil der Eltern. Sie dient dem Wohl der Kinder. Aller Kinder."
Alle Kinder heißt für die Diakonie auch Kinder aus der Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten. Auch sie sind von der Familienbeihilfe ausgeschlossen. "Wir schließen uns hier dem UNHCR an, der schon lange eine Anpassung fordert."
Wer den Kindern die Familienbeihilfe nicht zugesteht, verweigert Kindern auch weitere zentrale soziale Absicherungen, wie u.a.: Erhöhte Familienbeihilfe bei Behinderungen, Kinderbetreuungsgeld, Schul- und Lehrlingsfahrtenbeihilfe, Schulstartgeld, Kinderabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, Familienbonus Plus, steuerliche Begünstigungen bei Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit, sowie die Familienleistungen der jeweiligen Bundesländer.
Nach der ersten Phase der Aufnahme muss es jetzt das Ziel sein, den Vertriebenen einen guten Start in ein möglichst eigenständiges Leben zu ermöglichen. Der volle Zugang zur Familienbeihilfe ist dabei eine wirksame Unterstützung.