Diakonie an Ministerin Susanne Raab: Jugendliche mit schwieriger Lebensgeschichte nicht allein lassen!

  • Pressemitteilung
16. Februar 2024
Care Leaver: Ein neues und besseres Kinder- und Jugendhilfegesetz mit gleichen Standards vom Neusiedler- bis zum Bodensee.

„Jugendliche, die niemanden haben, der für sie sorgt, müssen dieselben Chancen erhalten wie jene Kinder, die in Sicherheit aufwachsen dürfen“, fordert die Diakonie die zuständige Ministerin Susanne Raab auf,  ein „neues und besseres Kinder- und Jugendhilfegesetz mit gleichen Standards vom Neusiedler- bis zum Bodensee zu erarbeiten“. „Gerade Jugendliche mit schwieriger Lebensgeschichte brauchen Begleitung und Betreuung über das 18. Lebensjahr hinaus“, so Diakonie-Sozialexperte und Psychologe Martin Schenk. In Österreich macht es einen Unterschied, wo ein Kind lebt. Die Hilfen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. „Es ist notwendig, dass junge Menschen über den 18. Geburtstag hinaus einen Rechtsanspruch auf Kinder- und Jugendhilfe haben“, bekräftigt Schenk.

Prävention

Unterstützung soll sinnvollerweise nicht nur im äußersten Krisenfall einsetzen, sondern vor allem vorher greifen und besonderen Belastungen vorbeugen. Es geht hier nicht nur um Kosten, sondern um Investitionen. „Man kann aus Menschenliebe oder Gerechtigkeitsvorstellungen für eine gescheite Jugendhilfe sein. Man kann aber auch rein ökonomische Argumente anführen“, so Sozialexperte Martin Schenk: Mangelnde Hilfe erzeugt Kosten anderswo, wenn die Jugendlichen im Job scheitern, in schwierige Verhältnisse abdriften oder ein höheres Krankheitsrisiko entsteht.

Verbesserungen in bundesweiter Kinder- und Jugendhilfe eingefroren

Durch die „Verländerung“ der Jugendhilfe wurden diese Probleme noch weiter verschärft. Seit die Zuständigkeit allein bei den Bundesländern liegt, kann sich die Kinder- & Jugendhilfe bundesweit kaum noch weiterentwickeln. Dieser föderale Dschungel wurde mit einer speziellen Vereinbarung geschaffen, die den Status des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes einfriert. Fortschritte sind nur möglich, wenn alle neun Bundesländer gemeinsam Verbesserungen zustimmen. Für einen solchen Prozess gibt es aber keinerlei festgelegte Strukturen. Es regiert der kleinste und schlechteste gemeinsame Nenner. Auf gute Hilfe müssen benachteiligte Jugendliche ein Recht haben. Und das ist nicht ins Belieben der Bundesländer zu stellen.

Care Leaver: Rechtsanspruch auf Hilfe

Auch in einer Familie endet die Sorge und Unterstützung nicht einfach mit dem 18. Geburtstag. Und hier geht’s um Jugendliche mit schwierigsten Lebensgeschichten. „Diese Begleitung wirkt stark präventiv und beugt Abstürzen vor, wie wir aus anderen europäischen Ländern wissen“, bekräftigt die Diakonie. Im Schnitt ziehen junge Menschen hierzulande mit 24 Jahren von zu Hause aus – und auch dann werden viele noch weiter unterstützt. Anders ist es jedoch ausgerechnet bei den Jugendlichen, die außerhalb der Familie, also in Wohngemeinschaften oder Pflegefamilien aufwachsen.

Ihre Ansprechperson zu dieser Pressemitteilung

Dr.in Roberta Rastl-Kircher
Pressesprecherin & Medienarbeit