Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Mindestsicherung kommt zur rechten Zeit
- Pressemitteilung
Niemand kann Gesetze wollen, die mehr Menschen in Obdachlosigkeit treiben„Das Ziel kann jetzt nur sein, eine verfassungskonforme österreichweite Mindestsicherung zu gestalten, die für alle Menschen in Notsituationen, unabhängig von ihrer Herkunft, existenzsichernd ist", betont Michael Chalupka, Direktor der Diakonie Österreich. „Denn niemand in Österreich kann Gesetze wollen, die bedeuten, dass mehr Menschen in Obdachlosigkeit leben, und Ausbeutung jeglicher Art ausgeliefert sind", so der Diakonie-Direktor.
Durch die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, dass zentrale Bestimmungen des seit Jänner 2017 wirksamen niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes verfassungswidrig sind, wird eines der großen Vorhaben des Regierungsprogrammes obsolet.
Die Mindestsicherung stellt das unterste soziale Netz dar, um Menschen zu helfen, existenzielle Notlagen zu überbrücken. Das betrifft alle Menschen, österreichische StaatsbürgerInnen, ebenso wie in Österreich anerkannte Flüchtlinge.
Mit der heutigen Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof klargestellt, dass eine Ungleichbehandlung – wie sie auch die Regierung offen anstrebt – verfassungsrechtlich nicht möglich ist.
Es geht also konkret einerseits um die Verfassungswidrigkeit der aktuellen Regelung, die im Wesentlichen niedrigere Bezüge für Asylberechtigte rechtfertigt. Andererseits wurde auch die „Deckelungskürzung" der Mindestsicherung, also ein Höchstbetrag ab einer gewissen Haushaltsgröße, als verfassungswidrig aufgehoben.
Diese Regelungen finden nicht nur in Niederösterreich, sondern auch in Oberösterreich und dem Burgenland Anwendung, weshalb die heutige Entscheidung weiter reicht als womöglich auf den ersten Blick ersichtlich ist.