EuGH zu Mindestsicherung: auf gemeinsame Grundrechte und Grundwerte besinnen
- Pressemitteilung
Regelungen in NÖ und OÖ kein Vorbild für eine grundrechtsorientierte, chancen- und existenzsichernde Mindestsicherung„Der Europäische Gerichtshof bestätigt im konkreten Anlassfall einmal mehr, dass soziale Grundrechte für alle gleich gelten", kommentiert Diakonie-Direktorin Maria Moser das Urteil, mit dem der EuGH die Schlechterstellung von Flüchtlingen, denen Asyl auf Zeit gewährt wurde, bei der Mindestsicherung in Oberösterreich gekippt hat.
Chancen brauche jedes Kind, das hier lebt, so Moser, jeder Mensch brauche Existenzsicherung, damit er nicht abstürzt, und eine stützende Hand, um wieder auf die Füße zu kommen. „Die Mindestsicherung hat, wie das Wort schon sagt, die Funktion, das Mindeste, das man zum Leben in Österreich braucht, zu sichern", betont die Diakonie-Direktorin.
Entscheidung war zu erwarten
„Alle Menschen haben dieselben Grundbedürfnisse und den menschenrechtlichen Anspruch darauf, dass diese Grundbedürfnisse gestillt werden – unabhängig von ihrer Herkunft und der Dauer oder Form ihres Aufenthaltsstatus in Österreich." Dieser Grundsatz sei in verschiedenen Rechtsmaterien verankert, in der Menschenrechtskonvention, der Genfer Flüchtlingskonvention, in unserer Verfassung und auch im europäischen Recht. Die Entscheidung des EuGH sei daher zu erwarten gewesen.
„Wir erwarten auch, dass dieses Urteil in den Reformplänen zur Mindestsicherung, an denen die Bundesregierung aktuell arbeitet, entsprechend berücksichtigt wird", sagt Moser. „Ebenso wie auch das Urteil vom März, mit dem der Verfassungsgerichtshof die Deckelung sowie eine Wartefrist bei der Mindestsicherung in Niederösterreich gekippt hat."
Die Regelungen in Oberösterreich und Niederösterreich seien kein Vorbild für eine zukünftige Mindestsicherungsreform. Dass sie nicht gehalten haben, sei vielmehr Mahnung, das letzte soziale Netz im Sozialstaat grundrechtsorientiert, chancen- und existenzsichernd zu gestalten.
Die Diakonie appelliert, Verfassung und Menschenrechte als unsere gemeinsamen Werte zu achten und gerade bei Minderheiten und Armutsbetroffenen nicht „zu schauen, was geht", und sehenden Auges europarechtlich und auch verfassungsrechtlich bedenkliche Gesetze zu beschließen.