Diakonie zu Erwachsenenschutzrecht: Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen!
- Pressemitteilung
Diakonie Direktor Chalupka: "Verschiebung ist falsche Prioritätensetzung. Änderungsbedarf in Sachwalterpraxis groß. Selbstbestimmung erfordert auch Ressourcen."Das für Juli 2018 geplante, neue Erwachsenenschutzgesetz sollte Menschen mit Behinderungen heraus aus der Sachwalterschaft in ein selbstbestimmteres Leben führen. „Dieses Vorzeigeprojekt soll nun auf die lange Bank geschoben werden", ist Michael Chalupka, Direktor der Diakonie Österreich, besorgt. „Das ist eine falsche Prioritätensetzung."
„Ein jahrelanger, partizipativer Gesetzesentstehungsprozess, der unter beispielhafter Einbeziehung unzähliger Betroffener und NGOs stattgefunden hat, wird nun still und heimlich mit Verweis auf eine Verschiebung beendet – trotz eines einstimmigen Gesetzesbeschlusses im Parlament. In der Berichterstattung ist zu lesen, dass Behindertenvertreter angeblich aktuell auch eingebunden wurden – dies wäre uns neu. Wir haben die Neuigkeiten leider aus den Medien erfahren", führt Chalupka die Hintergründe aus.
„Gerade jetzt, im Zuge des 10-jährigen Jubiläums der UN-Behindertenrechtskonvention, wäre eine Verschiebung des Erwachsenenschutzrechts ein großer Rückschritt. Der Änderungsbedarf in der Sachwalterpraxis ist spätestens seit der Staatenprüfung 2013 bekannt. Worauf hier noch gewartet werden soll, ist und bleibt mir unklar", fragt sich Chalupka. „Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen erfordert auch finanzielle Ressourcen. Verbauen wir Menschen mit Behinderung nicht die Zukunft, sondern ermöglichen wir sozialen Fortschritt.