Diakonie: Vier Vorschläge für ein funktionierendes Grundversorgungssystem
- Pressemitteilung
Vorschläge des BMI sind Ablenkungsmanöver
„Auch diesmal schaffen die Lösungsvorschläge für das fortdauernde Unterbringungsproblem für Flüchtlinge und den Stau bei Asylverfahren mehr Probleme als sie lösen", kritisiert die Diakonie die jüngsten Vorschläge der Innenministerin, die wachsende Obdachlosigkeit unter den abgewiesenen Asylwerbern befürchtet.
Aus den vom Innenministerium veröffentlichten Statistiken sei außerdem nicht erkennbar, dass die Anzahl der Anträge von Personen aus „sicheren Herkunftsstaaten" so groß wäre, dass sie eine wesentliche Ursache für den Mangel an Grundversorgungsplätzen wären. Vielmehr befanden sich mit Ende des Jahres 6.273 Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte in Grundversorgung, das ist ein Drittel aller Grundversorgungsempfänger.
„Diese Menschen könnten, wenn die Integration von Asylsuchenden von Anfang an gefördert würde, bereits auf eigenen Beinen stehen, selbst Wohnungen anmieten und am Arbeitsmarkt Fuß fassen", weist Diakonie Direktor Michael Chalupka auf die hausgemachten Ursachen der Grundversorgungskrise hin.
„Außerdem leben derzeit knapp unter 1000 jugendliche Flüchtlinge in Flüchtlingsquartieren des Bundes, für die eine jugendgerechte Betreuung durch Einrichtungen der Jugendwohlfahrt rechtens wäre", so Chalupka weiter.
Deshalb schlägt die Diakonie folgende Punkte für eine Lösung des Unterbringungsproblems vor:
1. Integrationsprojekte für bereits anerkannte Asylwerber und subsidiär Schutzberechtigte, die Grundversorgungsplätze belegen, fördern statt - wie derzeit Praxis - kürzen.
2. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sofort in Einrichtungen der Jugendwohlfahrt betreuen, wie es auch die Kinderrechtskonvention vorsieht.
3. Kostensätze der Grundversorgung auf ein realistisches Niveau anheben, um neue Plätze zu schaffen.
4. Weiters soll es Asylsuchenden gestattet werden, nach sechs Monaten eine Arbeit aufzunehmen und für sich selbst zu sorgen.
Und als Antwort auf die neuen Vorschläge der Ministerin, Asylverfahren von Flüchtlingen aus so genannten „sicheren Herkunftsländern" (es handelt sich dabei um die Staaten des „West-Balkan") beschleunigt durchzuführen, betont Chalupka: „Diese beschleunigten Verfahren sind bereits bisher möglich. Das ändert aber nichts daran, dass die Absicht, die Betroffenen nach der ersten negativen Entscheidung aus der Grundversorgung zu entlassen, massive Probleme der Obdachlosigkeit mit sich brächte, und rechtlich äußerst bedenklich und unvereinbar mit der EU-Aufnahmerichtlinie wäre".