Diakonie: Nationaler Aktionsplan für Menschen mit Behinderung darf nicht auf halbem Weg stecken bleiben
- Pressemitteilung
Soziale Absicherung und Abbau von Barrieren immer noch nicht umgesetzt
Der internationale Tag der Menschen mit Behinderung am 3.Dezember bietet Anlass, die Zwischenbilanz des Nationalen Aktionsplans Behinderung genauer unter die Lupe zu nehmen. „Es sind essentielle Baustellen noch nicht angegangen. Die Regierung hat Problempunkte zwar bereits erkannt, wir können allerdings weiterhin noch lange nicht davon sprechen, dass Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes und barrierefreies Leben führen können", so Michael Chalupka, Direktor der Diakonie Österreich. Ein mittlerweile langjähriges Anliegen der Diakonie ist die bessere soziale Absicherung von Menschen mit intellektueller Behinderung, die in Werkstätten arbeiten. Etwa 20.000 Menschen österreichweit gehen einer derartigen Beschäftigung nach, die arbeitsrechtlich allerdings nicht als Erwerbs-Arbeit gilt.
Im nationalen Aktionsplan und auch im Regierungsprogramm ist die sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Menschen mit Behinderung in der Beschäftigungstherapie angeführt . „Hier sehen wir jedoch keinen ausreichenden Maßnahmen-Mix", erklärt Chalupka. „Menschen mit intellektuellen Behinderungen müssen – egal welcher Form von Tätigkeit sie nachgehen – gleich gut abgesichert sein, wie alle anderen Menschen. Eine dementsprechend adäquate und existenzsichernde Regelung für die Arbeit in Werkstätten bleibt leider weiterhin offen."
Mobilität und Austausch ermöglichen, nicht blockieren!
Weiters betont Chalupka die Hilfsmittelversorgung für Menschen mit Behinderung - aber auch für Menschen im Alter. In Österreich ist diese für ca. 63.000 Menschen mit Behinderung beim Sprechen sowie 1 Million Menschen mit dauerhaften Mobilitätsproblemen von zentraler Bedeutung. Probleme stellen sich auf mehreren Ebenen – seien das die Finanzierung, fehlende Information oder ein veralteter Hilfsmittelkatalog.
„Es braucht endlich die versprochene zentrale Anlaufstelle für Menschen, die Hilfsmittel benötigen", führt Chalupka aus. „Zudem muss ein Rechtsanspruch auf assistierende Technologien und kommunikative Hilfsmittel, insbesondere auch für Hilfsmittel der sozialen Rehabilitation sowie eine Anpassung des Hilfsmittelkataloges auf den neuesten Stand der Technik umgesetzt werden."