Diakonie fordert Neuregelung von humanitärem Bleiberecht und Staatsbürgerschaft für Kinder

  • Pressemitteilung
02. Februar 2021
Moser: Nach den kaltherzigen Kinderabschiebungen nicht zur Tagesordnung übergehen

Moser: Nach den kaltherzigen Kinderabschiebungen nicht zur Tagesordnung übergehen(02.02.2021) „Das humanitäre Bleiberecht ist kaputt und muss saniert werden. Und wir müssen den Zugang zur Staatsbürgerschaft für hier geborene Kinder neu regeln", fordert Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser nach der Abschiebung bestens integrierter, in Österreich geborener Schülerinnen. Die Abschiebung sei nicht nur „kaltherzig" und „völlig unverständlich" gewesen, Behörden und Innenminister seien auch keineswegs rechtlich dazu verpflichtet gewesen. Das Kindeswohl sei nicht vorrangig beachtet worden, und es seien Behördenfehler passiert. „Das alles ist inzwischen hinlänglich bekannt. Jetzt dürfen wir aber nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern müssen die dahinterliegenden Probleme angehen."



Bleiberecht in Länderkompetenz



 



Die Diakonie fordert seit über zehn Jahren ein humanitäres Bleibrecht für Menschen, die mehrere Jahre in Österreich sind und sich erfolgreich integriert haben. Denn „ihr Aufenthalt ist ab einer gewissen Dauer keine Frage des Asylrechts mehr, sondern der Achtung des Menschenrechts auf Privat- und Familienleben", verweist Moser auf die Europäische Menschenrechtskonvention. „Das Bleiberecht ist daher unabhängig vom Asylrecht zu sehen und gehört ins Aufenthaltsrecht."



Ein Knackpunkt bei der Neuregelung des Bleiberechts: die Zuständigkeit. Diese müssen weg vom Innenministerium und in die Hände der Länder, fordert die Diakonie: „Die Prüfung von Bleiberechtsanträgen durch die Bundesbehörde (BFA = Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) hat sich in sich in der Praxis als nicht zielführend und lebensfern erwiesen. Ob jemandem ein modernes Bleiberecht zugesprochen werden kann, sollte besser von den Bundesländern und unter Einbeziehung der Wohngemeinden der Betroffenen geprüft werden."



Zugang zu Staatsbürgerschaft für hier geborene Kinder



 



Sanierungsbedarf sieht die Diakonie auch beim Zugang zur Staatsbürgerschaft für Kinder und Jugendliche. „Es kann nicht sein, dass Kinder, die in Österreich geboren wurden oder fast ihr ganzes Leben hier verbracht haben, in ein Land abgeschoben werden, das sie nicht kennen. Es kann nicht sein, dass Kinder, die hier ihre sozialen Beziehungen haben, die hier Kindergarten und Schule besuchen und kein anderes Bildungssystem kennen als das österreichische, für den Staat als Fremde gelten", erklärt die Diakonie-Direktorin.



Die Diakonie unterstützt daher die Petition von SOS Mitmensch (abrufbar unter: https://www.sosmitmensch.at/hiergeboren): Gefordert wird der automatische Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft für Kinder, wenn sie hier geboren sind und zumindest ein Elternteil bereits sechs Jahre hier lebt, sowie die Einbürgerung aller jungen Menschen, die als Kinder nach Österreich gekommen sind, nach sechs Jahren.