Asylgesetz-Novelle schafft neue Probleme

  • Pressemitteilung
18. Januar 2017

Legale Wege zum Asyl werden abgeschafft



Der jüngste Entwurf zur Novellierung des Asylgesetzes stellt eine weitere Verschärfung dar, die die besonders Verletzlichen unter den Flüchtlingen trifft, kritisiert die Diakonie Österreich und nennt drei Punkte:



„Die Bundesregierung ist sich in ihren öffentlichen Reden einig, dass es neben der Sicherung der Grenzen legaler Wege bedarf, um nach Österreich zu kommen und hier Asyl zu beantragen. Jetzt sollen aber die letzten bescheidenen Möglichkeiten dafür abgeschafft werden. „Die Bundesregierung konterkariert sich damit selbst", kritisiert Diakonie Direktor Michael Chalupka. Bislang konnten im Ausland Anträge auf Visa aus humanitären Gründen gestellt werden. Künftig soll dies nur mehr im Inland möglich sein.



Chalupka verweist auf einen Vorschlag der Diakonie aus dem Jahr 2015. „Wir haben versucht, die Bundesregierung für ein Modell-Projekt zu gewinnen, das der Evangelische Kirchenbund Italiens und die Gemeinschaft Sant’Egidio gestartet haben und das seitens der italienischen Regierung den Staaten der EU vorgeschlagen wird." In Marokko und im Libanon haben die kirchlichen Träger Anlaufstellen eingerichtet, die der italienischen Botschaft besonders verletzliche Menschen für die Ausstellung eines humanitären Visums vorschlagen. Mit diesem Visum können etwa alleinerziehende Frauen mit Kindern oder alte und kranke Menschen sicher nach Italien reisen, wo ein Asylverfahren durchgeführt wird.

Diese Visa ermöglichen Italien die Errichtung eines humanitären Korridors, der Flüchtlingen eine sichere kontrollierte Einreise ermöglicht. Diese Möglichkeit verbaut sich Österreich nunso Chalupka.



Familienzusammenführung auch in Fällen humanitärer Not erschwert



Außerdem gibt eine ganze Reihe von Fällen humanitärer Notlagen, in denen bisher die Einreise mit einem humanitären Visum möglich war. Zum Beispiel müssen Familien nach diesen Verschärfungen ein Kind zurücklassen, das während des Prozesses der Familienzusammenführung 18 geworden ist, auch wenn dieses dringend medizinische Versorgung braucht; oder auch ein Kind eines verstorbenen Bruders, das die Familie – wie es im arabischen Raum üblich ist - an Kindesstatt aufgenommen hat, wenn es für dieses keine amtliche Adoptionsurkunde gibt.



Die Gesetzesnovelle sieht weiters vor, dass Flüchtlinge bei Familienzusammenführungen mit hohen Kosten belastet werden. „Wenn ein asylberechtigter Vater seine Frau und seine drei Kinder aus der Türkei nach Österreich nachholen möchte, kann die Asylbehörde mittels DNA-Test überprüfen lassen, ob die fünf tatsächlich verwandt sind", erklärt Chalupka. „Die Flüchtlinge müssen die Kosten dafür nun selbst tragen. Das Grundrecht des Zusammenlebens der Familie wird also an finanziellen Hürden scheitern."



Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die vorgeschlagenen Bestimmungen für unrechtmäßigen Aufenthalt.



Dieser war auch bisher ein Verwaltungsstrafbestand, der mit einer Strafe von 5.000 Euro geahndet wurde – künftig sollen es 15.000 Euro sein. „Mittellose Personen konnten das schon bisher nicht bezahlen", sagt Chalupka. „Diese Maßnahme ist reine Kosmetik in einem heiß diskutierten Politikfeld".

Inhaltlich ist die Novelle entbehrlich, weil sie keine Probleme löst, sondern neue schafft, und zwar für Schutzsuchende und Asylbehörden gleichermaßen