Gemeinsam mit den KlientInnen analysieren wir die Problemlagen und erarbeiten Lösungsstrategien. Die Beratung umfasst eine möglichst umfassende Aufklärung über Handlungsmöglichkeiten und deren Konsequenzen, sodass KlientInnen eine informierte Entscheidung über die weitere Vorgehensweise treffen können.
Ziel
Wir wollen mithilfe niederschwelliger und professioneller Beratung Flüchtlinge dabei unterstützen, ihren Aufenthalt in Österreich abzusichern und dadurch eine nachhaltige positive Veränderung ihrer Lebenssituation erreichen.
Zielgruppe
Personen mit Fluchthintergrund
Angebot
Im Rahmen einer offenen Beratung (keine Terminvereinbarung notwendig) erhalten Sie Information, Beratung und Unterstützung zu den wichtigsten Rechtsfragen rund um den Aufenthalt und das Bleiberecht.
Achtung: Offene Beratung erst wieder nach der Covid-Pandemie. Aktuell sind Terminvereinbarungen notwendig! (Stand 19.4.2021)
Beratungsumfang
- Offene Erstabklärung für rechtliche Anfragen aller Art rund um das Aufenthalts- und Bleiberecht sowie zu (verwaltungs-)strafrechtlichen Fragestellungen
- Vorbereitung von Asylsuchenden auf die Einvernahmen vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), insbesondere auch in Aberkennungs- oder Folgeantragsverfahren
- Perspektivenabklärung nach negativen Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichts, Hilfestellung bei der Einbringung von Verfahrenshilfeanträgen an die Höchstgerichte, Zusammenarbeit mit dem Netzwerk AsylanwältInnen
- Beratung und Unterstützung hinsichtlich einer Aufenthaltsberechtigung nach §55 und § 56 AsylG („Bleiberecht“)
- Beratung beim Umstieg von Aufenthaltstiteln nach dem Asylgesetz auf Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
- Beratung zu (verwaltungs-)strafrechtlichen Themen und Hilfestellung beim Verfassen von Rechtsmitteln und der Stellung von Verfahrenshilfeanträgen
- Im Bedarfsfall Weitervermittlung an andere spezialisierte Einrichtungen und Organisationen