Rechtsberater:in für den Bereich Flucht und Integration #teamdiakoniewerk
Ihre Aufgaben …
- Gesetzliche Vertretung von unbegleitet minderjährigen Fremden
- enge Zusammenarbeit mit Psychologinnen, Mitarbeiter*innen und Jugendlichen des Bereichs Flucht und Integration
- Korrespondenz mit Behörden, Gerichten, KJH
- Fristen- und Aktenverwaltung
- Administrative Tätigkeiten
- Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern
Ihre Kompetenzen …
- Studium der Rechtswissenschaften, bereits absolviert oder zeitnahem Abschluss - idealerweise mit Kenntnissen im Asyl- und Fremdenrecht
- Gerichtspraxis und Praxis im Zivilrechtsbereich erwünscht
- genaue, verlässliche, strukturierte und eigenständige Arbeitsweise
- gute MS-Office-Kenntnisse
- Bereitschaft zur Weiterbildung
- Organisationsvermögen und Teamfähigkeit
Worauf Sie sich freuen können …
- kollegiales Arbeitsklima
- gute Zusammenarbeit in einem wertschätzenden Team – gegenseitige Unterstützung
- regelmäßige Teamsitzungen und Austauschmöglichkeiten
- vielfältiges und abwechslungsreiches Arbeitsspektrum
- eigenverantwortliche und sinnstiftende Tätigkeit
- Teilweise Fahrtkostenübernahme (z.B. Vorteilscard)
- zusätzliche dienstfreie Tage wie 24.12., 31.12 und Karfreitag
- flexible Zeiteinteilung und Gleitzeitregelung
- Förderung und breites Angebot von Fort- und Weiterbildungen
- Bezahlung lt. Kollektivvertrag Diakonie; Mindestgehalt brutto ab € 3.299,80 bei Vollzeit (37 h/Woche)
- Mehrzahlung je nach Vordienst- & Ausbildungszeiten
Ihre Arbeitgeber:in
Das Diakoniewerk ist mit mehr als 3800 Mitarbeiter:innen in den unterschiedlichsten Arbeitsfeldern im Sozial- und Gesundheitsbereich in Oberösterreich, Salzburg, Wien, Tirol, Steiermark, Niederösterreich und im internationalen Umfeld tätig. Wir gestalten dabei zeitgemäße Angebote für Menschen mit Behinderung, für Menschen im Alter, im Bereich Gesundheit, Bildung und Integration & Flucht. Mit mehr als 200 Einrichtungen ist das Diakoniewerk seit 150 Jahren für Menschen in unterschiedlichsten Lebenslagen da. Ein selbstbestimmtes Leben zu begleiten – ob Kind oder Erwachsener - ist dabei handlungsleitend.