Mitarbeiter:in in der Behindertenbegleitung #agogisch #fachsoziales #pflege
WORAUF SIE SICH FREUEN KÖNNEN
- Begleitung von Menschen mit Behinderung und im Alter in Ihrer selbständigen Lebensweise samt ganzheitlicher Alltagsgestaltung.
- Arbeiten in einem multiprofessionellen und beständigen Team, in dem Sie Ihre Expertise sowie eigene Ideen gut einbringen können.
- Berücksichtigung persönlicher Wünsche bei Dienstplangestaltung im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten
- diverse Sozialleistungen (Fahrtkostenzuschuss, Mitarbeiter-Ausweis und vergünstigte Einkaufsmöglickeiten, etc.)
- ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit zusätzliche Urlaubstage
- Weitere Vorteile für künftige Mitarbeiter finden Sie unter: www.diakoniewerk.at/vorteile-ooe
WEN WIR SUCHEN
- Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung im Sozial- oder Gesundheitsbereich.
(z. B. UBV-Ausbildung, Fachsozialbetreuer:in Altenarbeit/Behindertenbegleitung, Heimhilfe, Alltagsbegleitung, Pflegeassistent:in, etc.). - Sie bringen ein Methodenrepertoire mit, um Menschen mit unterschiedlichsten Bedürfnissen gut zu begleiten.
- Bezahlung lt. Kollektivvertrag Diakonie; Mindestgehalt brutto
von € 2.335,70 bis € 2.507,30 (mit UBV-Ausbildung)
von € 2.471,20 bis € 2.642,80 (Heimhelfer:in)
von € 2.685,49 bis € 3.020,09 (Pflegeassistent:in)
von € 2.823,50 bis € 3.151,70 (FSB/FSA)
für Vollzeit (= 37 h/Woche)
Mehrzahlung je nach Vordienst- & Ausbildungszeiten
Ihr Kontakt im Diakoniewerk: Sabine Postl, 0664 88 761 781
Ihre Arbeitgeber:in
Das Diakoniewerk ist mit mehr als 4.000 Mitarbeiter:innen in den unterschiedlichsten Arbeitsfeldern im Sozial- und Gesundheitsbereich in Oberösterreich, Salzburg, Wien, Tirol, Steiermark, Niederösterreich und im internationalen Umfeld tätig. Wir gestalten dabei zeitgemäße Angebote für Menschen mit Behinderung, für Menschen im Alter, im Bereich Gesundheit, Bildung und Integration & Flucht. Mit mehr als 220 Einrichtungen ist das Diakoniewerk seit 150 Jahren für Menschen in unterschiedlichsten Lebenslagen da. Ein selbstbestimmtes Leben zu begleiten – ob Kind oder Erwachsener - ist dabei handlungsleitend.