10.12.2008
Bleiberechtsvorschlag des Innenministeriums weder menschenrechts- noch verfassungskonform
Chalupka: Privatisierung der Humanität am 60. Jahrestag der Menschenrechte ist unverantwortlich
Diakonie Direktor Michael Chalupka: „Der Vorschlag des Innenministeriums zum Bleiberecht wird weder dem heutigen Tag der Menschenrechte, noch dem Spruch der Verfassungsrichter gerecht.
Geplant ist offensichtlich eine Neuregelung des "Gnadenrechtes" und wieder nicht die Einführung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, wie es der Verfassungsgerichtshof gefordert hat. Scheinbar plant die Regierung wieder einmal eine Regelung zu beschließen, bei der bewusst die neuerliche Verfassungswidrigkeit in Kauf genommen wird. So sollen sich offensichtlich Antragsteller in Zukunft in einer Kette von KANN-Bestimmungen verstricken und erst recht wieder auf die Gnade des jeweiligen Landeshauptmannes angewiesen sein.“
Zu allem Überfluss soll, laut Chalupka, aber auch noch das jahrelange Versagen der Politik entsprechend ausgestattete Asylbehörden, die in der Lage gewesen wären in angemessener Zeit rechtlich richtige Entscheidungen zu treffen, auf die AntragstellerInnen und ihre UnterstützerInnen abgewälzt werden.
„Die Unzulänglichkeit der Behörden wird somit privatisiert, wie auch die humanitäre Verpflichtung der Republik Österreich auf Private abgewälzt werden soll: Wer einen humanitären Aufenthalt braucht, muss jemanden finden, der sich auf Jahre verpflichtet sämtliche Kosten, wie Krankenversicherung und Unterhaltskosten für ihn /sie zu übernehmen. Ansonsten darf der Landeshauptmann, auch wenn er möchte, keinen Aufenthaltstitel erteilen.
Der Vorschlag des Innenministeriums ist verfehlt, des Tages der Menschenrechte unwürdig und bringt statt Lösungen für Menschen in schwierigsten Lebensbedingungen neue Probleme und Hürden“, so Chalupka abschließend.
Geplant ist offensichtlich eine Neuregelung des "Gnadenrechtes" und wieder nicht die Einführung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, wie es der Verfassungsgerichtshof gefordert hat. Scheinbar plant die Regierung wieder einmal eine Regelung zu beschließen, bei der bewusst die neuerliche Verfassungswidrigkeit in Kauf genommen wird. So sollen sich offensichtlich Antragsteller in Zukunft in einer Kette von KANN-Bestimmungen verstricken und erst recht wieder auf die Gnade des jeweiligen Landeshauptmannes angewiesen sein.“
Zu allem Überfluss soll, laut Chalupka, aber auch noch das jahrelange Versagen der Politik entsprechend ausgestattete Asylbehörden, die in der Lage gewesen wären in angemessener Zeit rechtlich richtige Entscheidungen zu treffen, auf die AntragstellerInnen und ihre UnterstützerInnen abgewälzt werden.
„Die Unzulänglichkeit der Behörden wird somit privatisiert, wie auch die humanitäre Verpflichtung der Republik Österreich auf Private abgewälzt werden soll: Wer einen humanitären Aufenthalt braucht, muss jemanden finden, der sich auf Jahre verpflichtet sämtliche Kosten, wie Krankenversicherung und Unterhaltskosten für ihn /sie zu übernehmen. Ansonsten darf der Landeshauptmann, auch wenn er möchte, keinen Aufenthaltstitel erteilen.
Der Vorschlag des Innenministeriums ist verfehlt, des Tages der Menschenrechte unwürdig und bringt statt Lösungen für Menschen in schwierigsten Lebensbedingungen neue Probleme und Hürden“, so Chalupka abschließend.
